Drucksache - 1555/XVII  

 
 
Betreff: Busspur Kolonnenstraße bedarfsgerecht anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
24.01.2006 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
05.09.2006 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP 06.12.2005
BeschlE. - Bau - vom 24.01.06
MzK v. 09.05.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

“Der Bussonderfahrstreifen (BSF) in der nördlichen Kolonnenstraße steht dem Linienverkehr in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr zur Verfügung. Zwischen Hohenfriedberg- und Czeminskistraße sind drei Richtungsfahrstreifen vorhanden. Der BSF befindet sich bis zur Naumannstraße in Randlage; ab Naumannstraße verschwenkt er in Mittelage. Damit die hier anliegenden Gewerbe/Geschäfte problemlos beliefert werden können, ist eine Ladezone (Mo-Fr 9-14h) am Fahrbahnrand vorhanden. Ausserhalb dieser Zeit kann hier geparkt werden. Ab dem Abschnitt gegenüber Feurigstraße verschmälert sich die Fahrbahn auf zwei Fahrspuren. Der BSF verschwenkt hier wieder in Randlage. Um den hier angrenzenden Geschäften die Ladetätigkeiten zu ermöglichen, ist das Be- und Entladen Montag bis Freitag von 9-14 Uhr in dem Sonderfahrstreifen gestattet.

 

Der BSF wird ab Leberstraße von zwei Omnibuslinien (stündlich ca. 12 Fahrten) befahren.

Würde der BSF entfernt und die von Ihnen angedachte Parkscheibenzone errichtet. So steht dem IV und dem Linienverkehr in diesem Streckenabschnitt lediglich ein Fahrstreifen zur Verfügung. Parkscheibenzonen werden an den Stellen angeordnet, an denen verschiedene Verkehrsteilnehmer nur kurze Zeit einen Stellplatz benötigen. Somit ist eine erhöhte Fluktuation der Verkehrsteilnehmer und gleichzeitige Störung des Fließverkehrs zu erwarten. Erfahrungsgemäß werden auch die erforderlichen Ladetätigkeiten dann zu allen Tageszeiten aus der verbleibenden Fahrspur erledigt. Somit würde dem Fließverkehr keine Richtungsfahrbahn mehr zur Verfügung stehen und er müsste über die Gegenfahrbahn ausweichen.

Nach den Bestimmungen der StVO werden Bussonderfahrstreifen angeordnet, wenn die vorhandene Fahrbahnbreite ein ausgewogenes Verhältnis im Verkehrsablauf des ÖPNV und des IV unter Berücksichtigung der zu beförderten Personen nicht mehr zulässt. Wie Sie aus meinen Ausführungen erkennen können, würde mit der Entfernung des BSF und Errichtung einer

 

Kurzeitparkzone der gesamte Fließverkehr in diesem Streckenabschnitt erheblich gestört werden. Da es sich bei der Kolonnenstraße um eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße handelt, halte ich den Sonderfahrstreifen weiterhin für erforderlich, um den konfliktfreien Fließverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

 

Aus diesen Gründen werde ich die Entfernung des BSF nicht veranlassen, hoffe jedoch auf Ihr Verständnis für meine Entscheidung.

 

 

 
 

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