Drucksache - 1548/XVII  

 
 
Betreff: Kontrollen des JobCenters durch die Trägervertretung wegen MAE-Tätigkeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Julius, GertBV Julius, Gert
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Gert Julius v. 06.12.05

Ich frage das Bezirksamt als Mitglied der Trägervertretung:

 

Ich frage das Bezirksamt als Mitglied der Trägervertretung:

 

  1. Hat das JobCenter des Bezirks im Massenverfahren Zuweisungen für MAE-Tätigkeiten an Beschäftigungsträger erteilt, ohne dass individuelle Eingliederungskonzepte ausgearbeitet vorliegen, wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

  1. Wurden oder werden Arbeitsinhalte der zugewiesenen MAE-Tätigkeiten dem JobCenter von den Beschäftigungsträgern konkret benannt oder werden diese Tätigkeiten von den Beschäftigungsträgern ohne Mitteilung an das JobCenter festgelegt?

 

  1. Wird vom JobCenter toleriert, dass in  sogenannten “Vereinbarungen zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten” zwischen Beschäftigungsträgern und MAE-Teilnehmerinnen bzw. –Teilnehmern die Benennung der vereinbarten MAE-Tätigkeiten nur unpräzise, z.B. als “Helfer im Kiez”, bezeichnet wird?

 

  1. Ist von den JobCentern konkret geprüft worden, ob die von den Beschäftigungsträgern vermittelten MAE-Tätigkeiten ausreichende Qualifizierungsangebote enthalten und werden diese Angebote in den “Vereinbarungen zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten” zwischen Beschäftigungsträgern und MAE-Teilnehmern bzw. –Teilnehmerinnen konkret vereinbart, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind gegen ALG II-Empfänger, die die Nichtannahme von MAE-Tätigkeiten mit dem Fehlen individueller Eingliederungskonzepte und/oder dem Fehlen der konkreten Benennung der vereinbarten MAE-Tätigkeiten und/oder dem Fehlen ausreichender Qualifizierungsangebote begründet haben, Sanktionen mittels Kürzung der Hilfeleistungen erfolgt, wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

  1. Liegen gegen Entscheidungen gem. Ziff. 5 Widersprüche und nach Ablehnung  gerichtliche Klagen  vor, wenn ja, in welcher Größenordnung? 

 

 

 

 
 

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