Drucksache - 1542/XVII  

 
 
Betreff: Neues Leben am Tempelhofer Hafen - Tempelhofer Damm entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUFrakt. SPD, CDU
Verfasser:Herr Pospieszynski, ReinhardZauner, Margrit
Drucksache-Art:ErsatzantragErsatzantrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ersatzantr. CDU,SPD 16.11.2005

Die Stärkung des Tempelhofer Damms als funktionierendes Stadtteilzentrum und die Entwicklung eines gefestigten Einzelhandelsstandortes ist für die BVV eine wichtige Aufgabe in der Bezirksentwicklung

 

Die Stärkung des Tempelhofer Damms als funktionierendes Stadtteilzentrum und die Entwicklung eines gefestigten Einzelhandelsstandortes ist für die BVV eine wichtige Aufgabe in der Bezirksentwicklung. Die beiden Bauprojekte “Rathaus Passage” und “Tempelhofer Hafen” sind wesentliche Bestandteile dieser Zielsetzung. Es ist im Hinblick auf die Verkaufsflächenentwicklung am Tempelhofer Damm notwendig, die beiden Projekte “Rathaus Passage” und “Tempelhofer Hafen” gemeinsam zu betrachten.

Dazu sind folgende Schritte nötig:

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Ausschreibung der “Rathaus Passage” intensiv weiter zu betreiben und den Liegenschaftsfond zu bitten, den Verkauf des Grundstücks zu Ende zu führen. Es ist zu prüfen, ob ein verändertes Konzept mit einer anderen Nutzungsstruktur bessere Chancen der Realisierung hat. Entsprechend sollten angepasste und tatsächliche erzielbare Grundstückspreise das Interesse möglicher Investoren locken, bzw. vorhandene Projektideen auf ihre Realisierbarkeit kontrolliert werden.

-          Das Projekt Tempelhofer Hafen muss seine Einbindung in den umliegenden Stadtraum finden. Ziel bleibt die Entwicklung eines Standortes für Kunst und Kultur am Tempelhofer Hafen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das im Stadtplanungsausschuss am 1.11.2005 vorgestellte Konzept “Kultur – Markt – Erlebnis” zu schaffen.  Dabei darf die bisher geplante Fläche für den Einzelhandel um 20 % bis maximal 30 % überschritten werden.

 
 

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