Drucksache - 1495/XVII
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung
– zu Pkt. 4 der TO vom 20.09.2005 vorgelegten Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Abwägungsergebnis sowie den Entwurf der
Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanens 7-2 VE. |
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