Drucksache - 1446/XVII  

 
 
Betreff: Erhalt des Kleinen Theaters am Südwestkorso
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Alle Fraktionen der BVVBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.09.2005
MzK 15.08.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 10.10.2005 wurde der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Herr Dr. Thomas Flierl, über den Beschluss informiert und gebeten zu prüfen, ob das Kleine Theater am Südwestkorso nicht doch auch in Zukunft eine Konzeptförderung erhalten kann. Sollte dies nicht mehr möglich sein, wurde darum gebeten, andere Möglichkeiten zu finden, das Theater - z.B. über das Programm der Spielstättenförderung - zu erhalten.

 

Der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat unter dem 01.11.2005 wie folgt geantwortet:

 

Sehr geehrter Herr Hapel,

 

Ihr Schreiben. In dem Sie Ihre Sorge um das Kleine Theater am Südwestkorso zum Ausdruck bringen, habe ich erhalten und möchte Ihnen dazu folgendes mitteilen:

 

Die bisherige Förderung des Kleinen Theaters am Südwestkorso erfolgt auf der grundlage der per Senatsbeschluss im Jahre 1998 in Kraft gesetzten Allgemeinen Anweisung zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater/Tanzgruppen in Berlin. Für den Zeitraum 2003 bis 2006 erhält das Kleine Theater am Südwestkorso – wie sieben weitere Privattheater auch – eine auf vier Jahre befristete institutionelle Förderung, die sogenannte Konzeptförderung. Für die Neuvergabe der Konzeptförderung ab 2007 habe ich gemäß der Regelung des § 5 (1) der Allgemeinen Anweisung drei Sachverständige mit der gutachterlichen Aufgabe betraut, unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung Förderempfehlungen zu erarbeiten.

 

Die turnusmäßige Evaluation der Konzeptförderung sieht die Durchlässigkeit zwischen den beiden Förderarten institutionelle Förderung und Projektförderung vor, so dass auf künstlerische Entwicklungen reagiert werden kann. So können bisherige Fördersummen erhöht, aber auch verringert, Förderungen neu vergeben, jedoch auch nicht mehr gewährt werden.

 

Die Sachverständigen haben ihre Empfehlungen auf der Grundlage eines im Gutachten ausführlich dargestellten Katalogs erarbeitet, dem künstlerische, ästhetische und leistungsbezogene Bewertungskriterien zugrunde liegen.

 

Nach Prüfung und Abwägung sämtlicher Argumente bin ich zu dem Schluss gelangt, den Empfehlungen der Gutachter zu folgen.

 

Dies gilt auch für die von den Gutachtern für eine künftige Förderung empfohlenen neuen Theater, darunter das “theater strahl”, das im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seinen Standort hat und zu Recht als innovatives Kinder- und Jugendtheater weit über die Grenzen Berlins hinaus anerkannt ist.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006/2007 habe ich die Empfehlungen der Gutachten dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn ich die Diskussion in den Koalitionsfraktionen richtig verfolge, bemühen sich beide um die Fortführung einer – womöglich geringeren – Finanzierung in einer anderen Förderkategorie.

Die Entscheidung steht noch aus und ist abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Flierl

 

Nunmehr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Nachtragshaushalt für 2006/2007 beschlossen. Danach werden in 2007 für Zuschüsse an sonstige Privattheater zusätzliche 892.000 € zur Verfügung gestellt. Davon erhält das Kleine Theater am Südwestkorso eine Projektförderung in Höhe von 200.000 €. Bis einschließlich 2006 belief sich die Förderung auf jährlich 383.500 €, die auch für 2007 beantragt wurde.

 

 

 
 

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