Drucksache - 1442/XVII  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-187 für die Grundstücke Kolonnenstraße 18 - 23, Naumannstraße 9, 13/19 und für eine Teilfläche des Grundstücks Kolonnenstraße 24 - 25, Naumannstraße 21/29 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ziemer, ElisabethBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
01.11.2005 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 30.08.2005

Den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage

V O R L A G E   - zur Kenntnisnahme -

 

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über

 

die Aufhebung der Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-187 für die Grundstücke Kolonnenstraße 18 - 23, Naumannstraße 9, 13/19 und für eine Teilfläche des Grundstücks Kolonnenstraße 24 - 25, Naumannstraße 21/29 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Begründung

 

Das Bebauungsplanverfahren XI-187 wurde am 27.08.1985 eingeleitet, um über Ausübung des Vorkaufsrecht als ersten Schritt ein benötigtes Teilstück (ca. 900 m² des Grundstücks Kolonnenstraße 19) der seinerzeit notwendigen Standorterweiterung der die Robert-Blum-Schule und Havellandschule erwerben zu können.

Auf die Ausübung des Vorkaufsrecht wurde anschließend aber wieder verzichtet, weil der Erwerb nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der schulischen Situation geführt hätte. Seither wurde das Bebauungsplanverfahren XI-187 nicht mehr vorangetrieben.

 

Nach dem aktuellen Schulentwicklungsplan werden auch für den gymnasialen Bereich Überkapazitäten prognostiziert. Die Robert-Blum-Oberschule soll zukünftig außerdem den Sportplatz und die Sporthalle der benachbarten Schwielowsee-Grundschule nutzen können, was den Schulstandort entscheidend entlasten soll. Gegen die Ankündigung, das Bebauungsplanverfahrens XI-187 einzustellen, sind von der Abteilung Schule, Bildung und Kultur keine Bedenken erhoben worden.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt. Im Geltungsbereich sind weder Veränderungssperren (§ 14 BauGB) beschlossen noch Bauvorhaben über Planreife (§ 33 BauGB) genehmigt worden.

 

Rechtsgrundlagen [0111] 

 

·         Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824).

·         Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB[0112] ) in der Fassung vom

      7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom

      18. Dezember 2004 (GVBl. S. 524, 525).

·         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG[0113] ) in der Fassung vom 28. Februar 2001

      (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (GVBl.

      S. 390).


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 [0112] aktuelle Fassung über Autotext verfügbar

 [0113] aktuelle Fassung über Autotext verfügbar

 
 

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