Drucksache - 1436/XVII  

 
 
Betreff: Essensversorgung an den Ganztagsgrundschulen praktikabel regeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, B' 90/Grüne, FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
06.09.2005 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antr. CDU, B'90,FDP vom 06.09.2005
BeE Schulevom 06.09.2005
MzK 09.05.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit dem Kindertagesbetreuungsreformgesetz vom 23.06.2005 wurde im Artikel III auch eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen (Anlage 1).

 

Auf Grund dieser gesetzlichen Festlegungen kommt es an den Ganztagsschulen im Grundschul- und Sonderschulbereich bei der Essensversorgung zu folgenden Handlungsweisen:

 

Ganztagsschule in gebundener Form

 

·         Verpflichtende Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler täglich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Betreuung ist kostenfrei.

·         Die Eltern haben die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Vertrag für eine ergänzende Betreuung von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr abzuschließen.

·         Alle Kinder können einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Caterer für ein Mittagessen abschließen. Die Eltern bezahlen 100 % der Kosten. Es erfolgt keine Subventionierung des Mittagessens.

 

Ganztagsgrund- und -sonderschulen in offener Form

 

·         Die Eltern haben die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Vertrag für eine ergänzende Betreuung von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr; 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr oder nur eine Ferienbetreuung abzuschließen.

·         Wenn nur eine ergänzende Betreuung von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr oder nur eine Ferienbetreuung in Anspruch genommen wird, enthalten die Beteiligungskosten kein Mittagessen. In diesen Fällen können alle Kinder – wie in der gebundenen Form – einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Caterer für ein Mittagessen abschließen. Die Eltern zahlen 100 % der Kosten. Es erfolgt keine Subventionierung des Mittagessens.

·         Wenn eine ergänzende Betreuung über die Zeit von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr hinaus in Anspruch genommen wird, so beinhaltet die Kostenbeteiligung zur Ganztagsbetreuung einen Anteil von 23,00 € für ein Mittagessen. In diesen Fällen wird durch das Bezirksamt bzw. durch den freien Träger das Mittagessen gestellt.

·         Wenn der freie Träger in eigenen Räumen die Betreuung durchführt, so wird das Mittagessen durch Zahlungen der Senatsverwaltung an den freien Träger subventioniert.

·         Wenn der freie Träger in Räumen der Schule die Betreuung anbietet, so ist das Bezirksamt für die Essensversorgung zuständig und muss die Subventionierung aus dem Globalsummenhaushalt tragen. Für den Bezirk Tempelhof.-Schöneberg erfolgte auf der Grundlage der Schul-Rahmenvereinbarung (§§ 4 und 5 SchulRV) eine von der Senatsschulverwaltung genehmigte Sondervereinbarung mit den freien Trägern (Anlage 2).

·         Die Eltern aller Kinder, die keine ergänzende Betreuung nutzen, können einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Caterer für ein Mittagessen abschließen. Die Eltern zahlen 100 % der Kosten. Es erfolgt keine Subventionierung des Mittagessens.

 

Zur Zeit führt die Abteilung Schule, Bildung und Kultur eine europaweite öffentliche Ausschreibung für die Vergabe der Schulessenslieferung an den Ganztagsgrundschulen in offener Form, die ohne einen freien Träger arbeiten, durch. Für die gebundenen Ganztagsgrundschulen und für die Ganztagsgrundschulen in offener Form, die mit einem freien Träger arbeiten, wird in einem öffentliche Wettbewerb eine Konzessionsvergabe umgesetzt.

 

Zahlreiche Gespräche und schriftliche Anfragen führten leider bei der Senatverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nicht zu der Einsicht, das Verfahren zum Mittagessen zu vereinfachen. Auch die mit Schreiben vom 13. Juli 2005 formulierte Anregung, das bisher im Bezirk praktizierte Verfahren (alle Essensverträge werden als privatrechtliche Verträge zwischen den Eltern und den Caterern abgeschlossen) probehalber für ein Schuljahr weiterführen zu können, wurde mit Antwortschreiben der Senatsverwaltung vom 16. August 2005 abgelehnt.

 

 

 

 
 

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