Drucksache - 1435/XVII
Wir fragen das Bezirksamt: 1.Trifft es zu, dass die öffentliche Auslegung für das
Schlossstraßencenter, obwohl von der BVV am 15.06.2005 beschlossen, in den
Sommerferien nicht erfolgt ist? 2.Welche Gründe gibt es dafür? 3.Teilt das Bezirksamt die Auffassung der CDU-Fraktion, dass
durch die unangemessene Ausschöpfung von Fristen und bürokratischen
Verfahrensabläufen der Eindruck entstanden ist, das Bauvorhaben sei im Bezirk
nicht gewünscht? 4.Besteht durch das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes die
konkrete Gefahr eines Scheiterns des Bauvorhabens? 5.Sieht der Bezirksbürgermeister die Möglichkeit durch
Änderung der Geschäftsordnung im Bezirksamt das Bauvorhaben noch zu retten? |
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