Drucksache - 1429/XVII  

 
 
Betreff: Kooperation mit freien Trägern im Bereich von Obdachloseneinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Entscheidung
22.09.2005 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
MzKvom 23.08.2005

Den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage

Die Leitlinien zur Obdachlosenpolitik im Land Berlin empfehlen den Abbau unbetreuter Einrichtungen (hiermit können auch privatgewerblich betriebene  Unterkünfte gemeint sein) und den Aufbau sozialpädagogischer Unterkunftsangebote. Die Einrichtung privatgewerblicher Unterkunftsbetriebe und ihre Anbindung an die ”Zentrale Leitstelle zur Unterbringung Obdachloser” wird bereits seit einigen Jahren im Bezirk nicht mehr zugelassen. Die Betreiberzahlen sind entsprechend  rückläufig.

 

Wie bereits  an anderer Stelle berichtet wurde, sind in den letzten Jahren insgesamt von 7 kommunalen Obdachlosenheimen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg  drei Heime geschlossen worden (Katzlerstraße, Egelingzeile, Buckower Chaussee).

 

Zwei weitere Einrichtungen werden auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen der Abteilung Sozialwesen und dem Internationalen Bund für Sozialarbeit in Verbindung  mit den §§ 67 ff SGB XII sozialpädagogisch betreut (Alboinplatz, Rembrandtstraße). Diese Häuser fallen allerdings noch in die wirtschaftliche Verwaltung und Beaufsichtigung des Bezirks.

 

Das Wohnheim Czeminskistraße soll ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung durch den Träger Kommrum e.V. erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abgabe und Bewirtschaftung des Hauses an bzw. durch den Träger geplant.

Mithin verbleibt lediglich das Wohnheim Großgörschenstraße als kommunale Einrichtung ohne explizite sozialpädagogische Betreuung. Hier befindet sich auch die kommunale Naturalausgabestelle. Der weitere Betrieb dieses Hauses durch den Bezirk bleibt zu prüfen.

 

Mit den oben genannten Schließungen  und Umwidmungen der kommunalen Einrichtungen sowie der Reduzierung gewerblicher Beherbergungsbetriebe hat die Abteilung Sozialwesen die Vorgabe der Leitlinien des Landes zur Obdachlosenpolitik umgesetzt.

Entsprechend der Beschlussvorlage 0587/XVII wird eine Weiterentwicklung der Kooperationen mit freien Trägern  betrieben, indem für die Czeminskistraße neben der geplanten Betreuung nun auch die Abgabe und Bewirtschaftung des Hauses durch den Träger geplant ist. Im nächsten Zug ist die Abgabe der Wohnheime Rembrandtstraße  und Alboinplatz an den IB zu erörtern bzw. zu verhandeln.   Eine grundsätzliche Bereitschaft  besteht von dortiger Seite.

 

Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Abgabe von Einrichtungen im Kontext mit zu installierenden Betreuungshilfen durch freie sozialpädagogische Träger ist festzustellen, dass dies  im  ersten Schritt zu kommunalen Personal- und Sachkosteneinsparungen führt.  Im zweiten  Schritt  steigen  jedoch die  nun an den Träger  weiterhin kommunal zu  tragenden Unterkunfts- und  vor allem aber die  Betreuungskosten an, da in der Regel mit der Umstrukturierung oder Abgabe der Häuser sozialpädagogisches Fachpersonal des Trägers über Tagessätze zu finanzieren ist.

 

 

 
 

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