Drucksache - 1429/XVII
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Die Leitlinien zur Obdachlosenpolitik im Land Berlin empfehlen den Abbau unbetreuter Einrichtungen (hiermit können auch privatgewerblich betriebene Unterkünfte gemeint sein) und den Aufbau sozialpädagogischer Unterkunftsangebote. Die Einrichtung privatgewerblicher Unterkunftsbetriebe und ihre Anbindung an die ”Zentrale Leitstelle zur Unterbringung Obdachloser” wird bereits seit einigen Jahren im Bezirk nicht mehr zugelassen. Die Betreiberzahlen sind entsprechend rückläufig. Wie
bereits an anderer Stelle berichtet
wurde, sind in den letzten Jahren insgesamt von 7 kommunalen Obdachlosenheimen
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg drei
Heime geschlossen worden (Katzlerstraße, Egelingzeile, Buckower Chaussee). Zwei
weitere Einrichtungen werden auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen
zwischen der Abteilung Sozialwesen und dem Internationalen Bund für
Sozialarbeit in Verbindung mit den §§ 67
ff SGB XII sozialpädagogisch betreut (Alboinplatz, Rembrandtstraße). Diese
Häuser fallen allerdings noch in die wirtschaftliche Verwaltung und
Beaufsichtigung des Bezirks. Das Wohnheim
Czeminskistraße soll ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung durch den
Träger Kommrum e.V. erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abgabe und
Bewirtschaftung des Hauses an bzw. durch den Träger geplant. Mithin
verbleibt lediglich das Wohnheim Großgörschenstraße als kommunale Einrichtung
ohne explizite sozialpädagogische Betreuung. Hier befindet sich auch die
kommunale Naturalausgabestelle. Der weitere Betrieb dieses Hauses durch den
Bezirk bleibt zu prüfen. Mit den
oben genannten Schließungen und
Umwidmungen der kommunalen Einrichtungen sowie der Reduzierung gewerblicher
Beherbergungsbetriebe hat die Abteilung Sozialwesen die Vorgabe der Leitlinien
des Landes zur Obdachlosenpolitik umgesetzt. Entsprechend der Beschlussvorlage 0587/XVII wird eine Weiterentwicklung der Kooperationen mit freien Trägern betrieben, indem für die Czeminskistraße neben der geplanten Betreuung nun auch die Abgabe und Bewirtschaftung des Hauses durch den Träger geplant ist. Im nächsten Zug ist die Abgabe der Wohnheime Rembrandtstraße und Alboinplatz an den IB zu erörtern bzw. zu verhandeln. Eine grundsätzliche Bereitschaft besteht von dortiger Seite. Bezüglich
der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Abgabe von Einrichtungen im Kontext mit
zu installierenden Betreuungshilfen durch freie sozialpädagogische Träger ist
festzustellen, dass dies im ersten Schritt zu kommunalen Personal- und
Sachkosteneinsparungen führt. Im
zweiten Schritt steigen
jedoch die nun an den Träger weiterhin kommunal zu tragenden Unterkunfts- und vor allem aber die Betreuungskosten an, da in der Regel mit der
Umstrukturierung oder Abgabe der Häuser sozialpädagogisches Fachpersonal des
Trägers über Tagessätze zu finanzieren ist. |
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