Drucksache - 1416/XVII  

 
 
Betreff: Schluss mit der Bezirksamts-Parteipropaganda
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Weingartner, Albert
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag 09.08.2005

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Kooperation mit den “Tempelhof-Schöneberger Rathausnachrichten” in der derzeitigen Form zu beenden. Die Zusammenarbeit mit Verlag und Redaktion soll künftig zu den gleichen Konditionen erfolgen, wie sie mit allen unabhängigen Presseorganen üblich ist.

 

 

Ergänzend zur

Begründung

der Drs. 1356/ XVII aus der 44. Sitzung, welche hier leider weiterhin in vollem Umfang zutreffend ist:

 

Der Bürgermeister hat in der BVV erklärt, es handle sich bei den “Rathausnachrichten” um ein auf Wunsch des mitherausgebenden Verlages dergestalt unparteiisches und überparteiliches Informationsblatt, dass auf jegliche Möglichkeit zur Parteienwerbung im redaktionellen Teil verzichtet werden solle. Dies umfasse, so der Bürgermeister, sogar das Weglassen der Parteizugehörigkeit hinter den Namen der Bezirksamtsmitglieder.

 

Spätestens mit der Juni-Ausgabe – also ab dem Moment, ab dem klar war, dass ein Wahlkampf “heraufzieht” – sind diese Äußerungen des Bürgermeisters Makulatur. Genau wie die FDP-Fraktion von Anfang an befürchtete, dienen die “Rathausnachrichten” inzwischen der öffentlichen parteipolitischen Profilierung der Mitglieder des Bezirksamts.

 

Die Artikel des Blättchens werden im wesentlichen, wie der Bürgermeister inzwischen entgegen seinen ersten Äußerungen öffentlich eingestehen musste, von Mitarbeitern des Bezirksamts in deren Dienstzeit – gekennzeichnet als “bats” – gefertigt. Durch dieses zur Verfügung stellen öffentlicher Ressourcen entsteht also nicht nur dem Verlag ein Wettbewerbsvorteil am Markt, sondern auch den das Bezirksamt tragenden Parteien ein Wettbewerbsvorteil im politischen Raum.

 

Dies zu erreichen, kann nicht Aufgabe von mit Steuermitteln bezahlten Dienststunden öffentlich Bediensteter sein.

 

 
 

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