Drucksache - 1312/XVII
Das Bezirksamt teilt zu der
o.g. Drucksache folgendes mit: Mit
Schreiben vom 4. Mai 2005 wurden sowohl der Regierende Bürgermeister als auch
der Senator für Bildung, Jugend und Sport über den Beschluss informiert und
gebeten, dem Anliegen der o.g. Drucksache nachzukommen, in dem in den
entsprechenden Entscheidungsgremien das Meinungsbild der
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Berücksichtigung
findet. Nunmehr hat
das Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. März 2006 mit der Änderung des
Schulgesetzes die Einführung des Faches Ethik beschlossen. Dabei wurde die
Überschrift des § 12 des Schulgesetzes um das Wort Ethik erweitert; die
Überschrift lautet jetzt: Unterrichtsfächer, Lernbereiche und
Aufgabengebiete, Lernfelder, Ethik. Der Absatz
6 des § 12 Schulgesetz erhält folgende Fassung: Das Fach Ethik ist in den
Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach für
alle Schülerinnen und Schüler. Ziel des Ethikunterrichts ist es, die
Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer
kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft zu fördern,
sich gemeinsam mit grundlegenden kulturellen und ethnischen Problemen des
individuellen Lebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie mit
unterschiedlichen Wert- und Sinnangeboten konstruktiv auseinander zu setzen.
Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Grundlagen für ein selbstbestimmtes
und verantwortungsbewusstes Leben gewinnen und soziale Kompetenz, interkulturelle
Dialogfähigkeit und ethnische Urteilsfähigkeit erwerben. Zu diesem Zweck werden
Kenntnisse der Philosophie sowie weltanschaulicher und religiöser Ethik sowie
über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu
Fragen der Lebensgestaltung vermittelt. Das Fach Ethik orientiert sich an den
allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie
im Grundgesetz, in der Verfassung von Berlin und im Bildungs- und
Erziehungsauftrag der §§ 1 und 3 niedergelegt sind. Es wird weltanschaulich und
religiös neutral unterrichtet. Im Ethikunterricht sollen von den Schulen
einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und
Weltanschauungsunterrichts gestaltet werden. Die Schule hat die
Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt
und Form des Ethikunterrichts zu informieren. Der
bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. Somit ist
das Fach Ethik für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und soll ab dem
kommenden Schuljahr in der Jahrgangsstufe 7 unterrichtet werden. Die
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen ihren Unterricht wie bisher
freiwillig und zusätzlich anbieten können. |
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