Drucksache - 1312/XVII  

 
 
Betreff: Keine Werteerziehung ohne Religionsunterricht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.04.2005
Mitt.z.K.
MzK v. 25.04.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 4. Mai 2005 wurden sowohl der Regierende Bürgermeister als auch der Senator für Bildung, Jugend und Sport über den Beschluss informiert und gebeten, dem Anliegen der o.g. Drucksache nachzukommen, in dem in den entsprechenden Entscheidungsgremien das Meinungsbild der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Berücksichtigung findet.

 

Nunmehr hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. März 2006 mit der Änderung des Schulgesetzes die Einführung des Faches Ethik beschlossen. Dabei wurde die Überschrift des § 12 des Schulgesetzes um das Wort Ethik erweitert; die Überschrift lautet jetzt: Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete, Lernfelder, Ethik.

 

Der Absatz 6 des § 12 Schulgesetz erhält folgende Fassung:

 

Das Fach Ethik ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler. Ziel des Ethikunterrichts ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft zu fördern, sich gemeinsam mit grundlegenden kulturellen und ethnischen Problemen des individuellen Lebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie mit unterschiedlichen Wert- und Sinnangeboten konstruktiv auseinander zu setzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Grundlagen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben gewinnen und soziale Kompetenz, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethnische Urteilsfähigkeit erwerben. Zu diesem Zweck werden Kenntnisse der Philosophie sowie weltanschaulicher und religiöser Ethik sowie über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu Fragen der Lebensgestaltung vermittelt. Das Fach Ethik orientiert sich an den allgemeinen ethischen Grundsätzen,

wie sie im Grundgesetz, in der Verfassung von Berlin und im Bildungs- und Erziehungsauftrag der §§ 1 und 3 niedergelegt sind. Es wird weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet. Im Ethikunterricht sollen von den Schulen einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestaltet werden. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form des Ethikunterrichts zu informieren.

 

Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

 

Somit ist das Fach Ethik für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und soll ab dem kommenden Schuljahr in der Jahrgangsstufe 7 unterrichtet werden.

 

Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen ihren Unterricht wie bisher freiwillig und zusätzlich anbieten können.

 

 

 
 

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