Drucksache - 1292/XVII
Das
Bezirksamt bittet, die folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen: Der
mangelhafte Gesamtzustand der Sanitäranlagen in den Einrichtungen des Bezirks,
besonders in den Schulen, war bereits Gegenstand vielfacher Erörterungen. Im Rahmen
der Aufstellung der Investitionsplanung 2005 – 2009 hat das Bezirksamt
beschlossen, von der haushaltsrechtlichen Option Gebrauch zu machen, bis zu 20
% der pauschalen Zuweisung für Investitionen für Zwecke der baulichen
Unterhaltung einsetzen zu können. Bei einer
jährlichen Zuweisung von 4.089 T€ beträgt der 20 % - Anteil 818 T€
pro Jahr. Für das Haushaltsjahr 2005 soll aus den nicht in Angriff genommenen
investiven Ausgaben ebenfalls ein Anteil in Höhe von 818 T€ für Zwecke
der baulichen Unterhaltung eingesetzt werden. Dieser
Gesamtbetrag von 4.090 T€ für den Zeitraum von 2005 bis 2009 soll
ausschließlich für ein Toilettensanierungsprogramm des Bezirks eingesetzt
werden. Entsprechend
dieser Zielsetzung sind alle Bedarfsträger um die Benennung von
sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen gebeten worden. Bis auf eine Meldung sind
nur Schulen benannt worden. Die Meldung für das Kulturhaus Schöneberg konnte
nicht in das Programm aufgenommen werden, da die Verpflichtung für die bauliche
Unterhaltung nicht beim Bezirksamt liegt. Die
angemeldeten Schulen sind von der Abteilung Bauwesen auf ihren Finanzbedarf,
ihre Prioritätenfolge und den Zeitpunkt der technischen Realisierung geprüft
worden. Für alle
Maßnahmen besteht ein z.Zt. geschätzter Finanzbedarf von rd. 19.000 T€,
der der beiliegenden Anlage 2 entnommen werden kann. Unter
Beachtung des gesetzten Finanzrahmens sollen die in der Anlage 1 benannten
Schulen in der Prioritätenfolge der lfd. Nrn. 1 bis 11 im Rahmen des
Sanierungsprogramms in den Jahren 2005 bis 2009 realisiert werden. |
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