Drucksache - 1292/XVII  

 
 
Betreff: Toilettensanierungsprogramm des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung
24.05.2005 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2005 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
04.05.2005 
56. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 05.04.2005

Das Bezirksamt bittet, die folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt bittet, die folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der mangelhafte Gesamtzustand der Sanitäranlagen in den Einrichtungen des Bezirks, besonders in den Schulen, war bereits Gegenstand vielfacher Erörterungen.

 

Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2005 – 2009 hat das Bezirksamt beschlossen, von der haushaltsrechtlichen Option Gebrauch zu machen, bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für Investitionen für Zwecke der baulichen Unterhaltung einsetzen zu können.

 

Bei einer jährlichen Zuweisung von 4.089 T€ beträgt der 20 % - Anteil 818 T€ pro Jahr. Für das Haushaltsjahr 2005 soll aus den nicht in Angriff genommenen investiven Ausgaben ebenfalls ein Anteil in Höhe von 818 T€ für Zwecke der baulichen Unterhaltung eingesetzt werden.

Dieser Gesamtbetrag von 4.090 T€ für den Zeitraum von 2005 bis 2009 soll ausschließlich für ein Toilettensanierungsprogramm des Bezirks eingesetzt werden.

 

Entsprechend dieser Zielsetzung sind alle Bedarfsträger um die Benennung von sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen gebeten worden. Bis auf eine Meldung sind nur Schulen benannt worden. Die Meldung für das Kulturhaus Schöneberg konnte nicht in das Programm aufgenommen werden, da die Verpflichtung für die bauliche Unterhaltung nicht beim Bezirksamt liegt.

 

Die angemeldeten Schulen sind von der Abteilung Bauwesen auf ihren Finanzbedarf, ihre Prioritätenfolge und den Zeitpunkt der technischen Realisierung geprüft worden.

Für alle Maßnahmen besteht ein z.Zt. geschätzter Finanzbedarf von rd. 19.000 T€, der der beiliegenden Anlage 2 entnommen werden kann.

 

Unter Beachtung des gesetzten Finanzrahmens sollen die in der Anlage 1 benannten Schulen in der Prioritätenfolge der lfd. Nrn. 1 bis 11 im Rahmen des Sanierungsprogramms in den Jahren 2005 bis 2009 realisiert werden.

 

 

 
 

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