Drucksache - 1273/XVII
Ich frage
das Bezirksamt: Wird das Bezirksamt über seine Mitgliedschaft in der
Trägervertretung in der ARGE darauf hinwirken, dass bei der Vermittlung von
Arbeitsgelegenheiten folgende Grundsätze eingehalten werden: 1. Keine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse
durch MAE, a) Welche Kontrollen gewährleisten,
dass die vermittelten MAE-Jobs zusätzlich und gemeinnützig sind? 2. Das Prinzip der Wahlmöglichkeit
durch die Betroffenen. a)
Wie
wird sichergestellt, dass die Betroffenen zwischen verschiedenen
Angebboten nach Interessen und
Fähigkeiten wählen können? 3. Einen möglichst hohen Qualifizierungsanteil für
MAE-Jobs. a) Wie wird sichergestellt, dass die
Arbeitsgelegenheiten einen hohen Qualifizierungsanteil haben und dass diese im
Interesse der Betroffenen gegebenenfalls. verlängert werden? 4. MAE-Maßnahmen für Jugendliche unter
25 Jahren sind generell nicht unter 9 Monaten anzusetzen. a)
Sind
Angebote, die diese Bedingungen erfüllen, vorhanden bzw. welche Maßnahmen
ergreift die ARGE, um derartige Angebote sicherzustellen? 5. Entwicklung eines
Qualitätsmanagements bei den Maßnahmen um sinnlose Beschäftigung zu vermeiden. a)
Welche
Maßnahmen werden durchgeführt bzw. sind geplant um dieses Ziel zu erreichen? Berlin, den
8. März 2005 Gert Julius,
Bezirksverordneter der PDS |
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