Drucksache - 1258/XVII  

 
 
Betreff: Bildung der in § 4 Krankenhausunternehmens-Gesetz vorgesehenen Beiräte für die NET-GE Kliniken für Berlin GmbH
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers 16.02.2005

Gemäß § 4 Abs

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens-Gesetz) vom 30.11.2000 (GVBl.Nr. 41, S. 503 ff) bildet die durch das Gesetz begründete Gesellschaft für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser befinden, zur Beratung einen Beirat. Der Beirat besteht u.a. aus fünf Bezirksverordneten des Bezirks. Rechtsgrundlage der Bildung der Beiräte ist somit das Krankenhausunternehmens-Gesetz.

 

Die entsprechende Vorlage wurde in der BVV am 20.2.2002 beschlossen.

 

Mit Datum 15.02 2005 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das bisherige Mitglied Wolfgang Erichson Denise Marx und für den bisherigen Stellvertreter Ralf Kühne Dennis Breitenwichen benannt.

 

 
 

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