Drucksache - 1258/XVII
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens
der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens-Gesetz) vom 30.11.2000
(GVBl.Nr. 41, S. 503 ff) bildet die durch das Gesetz begründete Gesellschaft
für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser
befinden, zur Beratung einen Beirat. Der Beirat besteht u.a. aus fünf
Bezirksverordneten des Bezirks. Rechtsgrundlage der Bildung der Beiräte ist
somit das Krankenhausunternehmens-Gesetz. Die entsprechende Vorlage wurde in der
BVV am 20.2.2002 beschlossen. Mit Datum 15.02 2005 hat die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen für das bisherige Mitglied Wolfgang Erichson Denise
Marx und für den bisherigen Stellvertreter Ralf Kühne Dennis
Breitenwichen benannt. |
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