Drucksache - 1252/XVII  

 
 
Betreff: Schutz von Männern vor häuslicher Gewalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDP 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.02.2005

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit im Bezirk ein Bedarf an Schutzeinrichtungen für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, vorhanden ist.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nimmt mit dem vorhandenen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt eine lobenswerte Vorreiterstellung beim Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt ein. Wie das Bezirksamt in seiner Antwort vom 19. Januar 2005 zur Kleinen Anfrage lfd. Nr. 277 vom 11. Januar 2005 mitteilte, existiert ein so genannten “Frauenhäusern” (= “Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind”) vergleichbarer Schutz für Männer derzeit weder im Bezirk noch bundesweit.

 

Wie das Bezirksamt weiter ausführt, lässt sich auf Grund des aktuellen Forschungsstandes festhalten, dass “Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland” als Problem existieren, eine Aussage zur Quantifizierung des Problemlösungsbedarfs auf Bundesebene allerdings derzeit nicht möglich ist. Für den Bereich unseres Bezirks sollte deshalb das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass die hierzu notwendigen Daten erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin, den 7. Februar 2005

 

 

 

Albert Weingartner

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 
 

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