Drucksache - 1252/XVII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird
ersucht zu prüfen, inwieweit im Bezirk ein Bedarf an Schutzeinrichtungen für
Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, vorhanden ist. Begründung: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg
nimmt mit dem vorhandenen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt eine lobenswerte
Vorreiterstellung beim Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt ein.
Wie das Bezirksamt in seiner Antwort vom 19. Januar 2005 zur Kleinen Anfrage
lfd. Nr. 277 vom 11. Januar 2005 mitteilte, existiert ein so genannten
“Frauenhäusern” (= “Schutzeinrichtungen für Frauen und
Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind”) vergleichbarer Schutz
für Männer derzeit weder im Bezirk noch bundesweit. Wie das Bezirksamt weiter ausführt, lässt sich auf Grund des
aktuellen Forschungsstandes festhalten, dass “Personale
Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland” als Problem existieren,
eine Aussage zur Quantifizierung des Problemlösungsbedarfs auf Bundesebene
allerdings derzeit nicht möglich ist. Für den Bereich unseres Bezirks sollte
deshalb das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass die hierzu notwendigen Daten
erhoben werden. Berlin, den
7. Februar 2005 Albert
Weingartner und die
übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP |
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