Drucksache - 1243/XVII  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7-3 für Teil-flächen der Grundstücke Hossauerweg 8/32 und Benzstraße 35/55 sowie Hossauerweg 34/50 und Säntisstraße 128 einschließlich Abschnitte des Hossauerweges und der Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Beantwortung
05.04.2005 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK vom 18.01.2005

Begründung

 

Begründung

 

Veranlassung für die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-3 im Jahr 2001 waren die Intentionen des Grundstückseigentümers ein gewerblich- und wohngenutztes Projekt in einer reihenhausgeprägten Siedlungsform zu errichten.

Die derzeitige Nutzung des Geländes ist geprägt durch private kleingärtnerische Nutzung. Eine weitere Teilfläche liegt brach.

 

Im Rahmen des geltenden Planungsrechts war das Konzept des kombinierten Wohnen und Arbeitens nicht möglich, da die Wohnnutzung im beschränkten Arbeitsgebiet nicht zulässig ist.

Beabsichtigt war die Ausweisung eines Mischgebietes -MI-, bei dem das Wohnen und das nicht störende Gewerbe gleichrangig angesiedelt werden können. Dabei sollte eine geordnet entwickelte Nutzungsmischung erzielt werden, die Konfliktsituationen von vorn herein vermeidet.

 

Das Konzept der Eigentümerin sah dies ausdrücklich vor. Hier sollte die beabsichtigte Wohnnutzung zur Straßenseite (Hossauerweg) hin ausgerichtet werden und die zum Bahndamm ausgerichtete Nutzung war für das Gewerbe vorgesehen, da durch die hier entlang geführte Schnellstrecke der Bahn erheblicher Lärm verursacht werden könnte.

Deswegen wurde im Vorfeld ein Lärmgutachten durch den Grundstückseigentümer (Vivico        -Nachfolgegesellschaft der DB-Immobiliengesellschaft-) in Auftrag gegeben, das die Schall-emissionen bewerten sollte.

 

 

 

Durch dieses nun vorliegende Schallschutz-Gutachten wurde deutlich, dass die Orientierungs-werte innerhalb des MI im bahnnahen Bereich erheblich überschritten werden. Eine Gesundheitsgefährdung wäre bei den vorliegenden Werten nicht auszuschließen.

Bauliche Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Bahndamms stünden kostenmäßig nicht im Verhältnis zum Bauvorhaben und wären städtebaulich auch nicht wünschenswert (sehr hohe Schallschutzwand).

 

Aufgrund der von Eigentümer angestellten Recherchen wurde darüber hinaus bestätigt, dass  z. Zt. keine Nachfrage für ein derartiges Vorhaben an dieser Stelle besteht.

 

Wegen dieser Ergebnisse sind sich der Bezirk und der Grundstückseigentümer einig, dass die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes 7-3 nicht weiter verfolgt werden sollen.

 

Das Ziel, diesen Bereich einer neuen gebietsverträglichen Nutzung insbesondere unter Realisierung eines Gesamtkonzeptes zuzuführen und ein Brachfallen zumindest einer größeren Teilfläche des Geländes zu vermeiden, kann somit nicht erlangt werden.

 

Das Gebiet bleibt nach dem Baunutzungsplan zu beurteilen, welcher den überwiegenden Teil des Areal als beschränktes Arbeitsgebiet festsetzt, lediglich eine nördliche Spitze liegt im reinen Arbeitsgebiet.

 

Wegen des eigenständigen Bebauungsplanverfahrens 7-3 ist der Geltungsbereich aus dem damals bereits im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XIII-B 1, der auch für dieses Areal auf die Bestimmungen der BauNVO `90 überleiten sollte, herausgetrennt worden.

Ein Wiederaufnehmen in den Bebauungsplan XIII-B 1 kann wegen des sehr weit fortgeschrittenen Verfahrensstandes nicht erfolgen.

 

Im Falle des Bekanntwerdens einer künftigen Nutzungsabsicht auf dem Areal westlich des Hossauerweges, die den bezirklich gewünschten städtebaulichen Intentionen widerspricht, müsste ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren zur Überleitung auf die BauNVO `90 eingeleitet werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren 7-3 kann somit eingestellt werden.

 

 

Gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) wurde der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg (GL) wie auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die bezirkliche Absicht mitgeteilt, den Bebauungsplan 7-3 einstellen zu wollen.

 

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2004 teilte die GL mit:

 

Ohne Aufstellung des Bebauungsplanes 7-3 gelten im Plangebiet die Festlegungen des BauNPL i.V.m. der BauOBln 58 fort, denen zufolge in beschränkten und reinen Arbeitsgebieten Geschäftshäuser und gewerbliche Betriebe aller Art ohne Ausschluss großflächiger Einzelhandelsbetriebe zulässig sind.

Wenn das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes XIII-B 1 so weit fortgeschritten ist, dass sein Geltungsbereich nicht mehr um das Plangebiet des B-Planentwurfes 7-3 erweitert werden soll, ist es für die betreffende Fläche erforderlich, die Überleitung auf die Bestimmungen der BauNVO 90 auf andere Weise herbeizuführen, da derzeit keine Übereinstimmung mit den landesplanerischen Erfordernissen zum großflächigen Einzelhandel gegeben ist.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhob aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen mit Schreiben vom 13. Dezember 2004 keine Bedenken.

 

 

Der Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens wird nach § 6 Abs. 1        AGBauGB im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht.

Die Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich aus § 15 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) i.d.F. vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.d.F. vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2001 (GVBl. S. 521)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Berlin, 18.01.2005

 

 

 

 

Ekkehard Band                                                                                  Dr. E. Ziemer

 Bezirksbürgermeister                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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