Drucksache - 1118/XVII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Seit
Dezember 2004 liegt die unterzeichnete Rahmenvereinbarung über die Finanzierung
und Leistungssicherstellung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen
und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem
Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe (Schul-Rahmenverein-barung
– SchulRV) vor. In den entsprechenden Anlagen zur
Personalkostenberechnung ist nach vehementen Einsprüchen der Bezirke und den
Trägern der freien Jugendhilfe ein Ansatz für Personalkosten hinsichtlich der
Integration berücksichtigt worden. Dies
bedeutet, dass folgende kindbezogene Zuschläge berücksichtigt werden: Für
Integration nach § 5
Abs. 1 Kita PersVO 0,125
Stellenzuschläge nach § 5
Abs. 2 Kita PersVO 0,500
Stellenzuschläge (siehe Anlagen 1 und 2) Ferner sind
in § 7 Abs. 3 SchulRV die Zuschläge für die behinderten Kinder geregelt (siehe
Anlage 3). Im Anmeldebogen für die Ganztagsbetreuung in den Schulen ist der
Nachweis über eine eventuelle Behinderung – und damit notwendige
Integrationsmaßnahmen – durch die Eltern darzustellen. |
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