Auszug - Fortsetzung der Beratung zu TOP 2.3
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorsitzende stellt die Frage, in
welchem Zeitraum die Verluste auszugleichen sind. Dies wird vom
Wirtschaftsprüfer der HGB beantwortet: Verluste sind nur solange zu dulden, als
sie nicht das vorhandene Kapital überschreiten. Ein Geschäftsführer ist erst
zur Anmeldung einer Insolvenz verpflichtet, wenn Überschuldung droht. Herr Rose erklärt, bereits im Jahr
2004 gab es Gewinne, für das Jahr 2005 zeichnet sich eine positive Tendenz ab. Auf die Frage nach Rücklagen für
Investitionen erklärt Herr Rose, dass gebildete Rücklagen zeitnah investiert
werden müssen. Es ist geplant in den Jahren 2006 und 2007 die Heizungsanlagen
in beiden Häusern nach Absprache mit SE Immo zu erneuern. Auf Nachfrage von BV Erichson erklärt
Herr Behnke, dass die Serviceleistungen der SE Immo gegen Kostenerstattung
geleistet werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |