Auszug - Fortsetzung der Beratung zu TOP 2.3  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Vorsitzende stellt die Frage, in welchem Zeitraum die Verluste auszugleichen sind

Der Vorsitzende stellt die Frage, in welchem Zeitraum die Verluste auszugleichen sind. Dies wird vom Wirtschaftsprüfer der HGB beantwortet: Verluste sind nur solange zu dulden, als sie nicht das vorhandene Kapital überschreiten. Ein Geschäftsführer ist erst zur Anmeldung einer Insolvenz verpflichtet, wenn Überschuldung droht.

Herr Rose erklärt, bereits im Jahr 2004 gab es Gewinne, für das Jahr 2005 zeichnet sich eine positive Tendenz ab.

Auf die Frage nach Rücklagen für Investitionen erklärt Herr Rose, dass gebildete Rücklagen zeitnah investiert werden müssen. Es ist geplant in den Jahren 2006 und 2007 die Heizungsanlagen in beiden Häusern nach Absprache mit SE Immo zu erneuern.

Auf Nachfrage von BV Erichson erklärt Herr Behnke, dass die Serviceleistungen der SE Immo gegen Kostenerstattung geleistet werden.

 
 

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