Auszug - zurückgestellte Titel aus dem Dezernat Soziales hier: Städt. Pflegebetrieb sowie 3304/26101
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Der durch einen Wirtschaftsprüfer
erstellte Jahresabschluss des Städtischen Pflegebetriebs, welcher vom
Rechnungshof in Auftrag gegeben wurde, liegt der Verwaltung vor. Hierzu
verliest der Vorsitzende ein Schreiben von Herrn Behnke, in dem dieser
erläutert, dass der Rechnungshof Bedenken über Aushändigung dieses Berichtes an
die Ausschussmitglieder geäußert hat. Eine Prüfung durch das hiesige Rechtsamt
bestätigt diese Ansicht. Der Geschäftsführer des Städtischen
Pflegebetriebes, Herr Freyer, erläutert den Anwesenden, dass der Bericht
jeweils zum Jahresende von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wird. Anders als
die Bilanzen wird der Jahresabschluss nicht veröffentlicht, da er vertraulich
zu behandeln ist. Der Städtische Pflegebetrieb sowie das Bezirskamt als Träger
erhalten eine Abschrift, welche jeder Zeit durch den Ausschuss eingesehen
werden kann. BzStR Krömer erklärt, nach § 94 LHO
fehlt es an einer Rechtsgrundlage für das Prüfen der Prüfung des
Rechnungshofes. BV Erichson äußert sich sehr kritisch
darüber, dass seiner Meinung nach die BVV außen vor gehalten werden soll und
äußert auch im Hinblick auf den gegründeten Kita-Eigenbetrieb seine
Befürchtungen. Er bittet das BA mit dem Rechnungshof zu klären, ob dort
Bedenken mit der Einsichtnahme der BVV in die Prüfungen des Rechnungshofes
bestehen. Herr Erichson bittet darum zunächst
die Tagesordnung abzuarbeiten und danach die Sitzung für eine Lesepause zu unterbrechen.
Der Ausschuss stimmt zu. |
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