Auszug - Situation der Schulhausmeister Auswirkung der neuen Gesetzeslage  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Auf die rechtliche Situation wird hingewiesen

Auf die rechtliche Situation wird hingewiesen. Nach EU-Recht werden die Schulhausmeister nur noch mit 48 Wochenstunden eingesetzt, für Bereitschafts- und Abenddienste gibt es keine Vereinbarungen mehr. Mit dem Fachbereich Sport, der Musikschule, der Volkshochschule und Fremdnutzern in den Schulgebäuden soll eine weitere Nutzung sichergestellt werden, dies soll jedoch nicht mit eigenem Personal geschehen. BzStR Hapel führt aus, dass im Zusammenhang mit der neuen Reinigungsausschreibung überlegt wird, wie Fremddienste für die Sicherung der Gebäude eingesetzt werden können. Die Thematik wird auch für eine landesweite Regelung im RdB angesprochen werden. Diskutiert wird ebenfalls die Situation der Dienstwohnungen der Schulhausmeister.

 
 

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