Auszug - aktueller Stand zur Hortverlagerung
In der Senatsverwaltung, Bereich
Jugend, bestehen Bestrebungen die Grundsatzbescheide, weitere Bescheide sowie
die Schulplatzzuweisung wieder in der Fachabteilung Jug bearbeiten zu lassen.
Dies würde den Zeitrahmen bei der Zuweisung von Schulplätzen im Sinne von §55
SchulG negativ beeinflussen. |
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