Auszug - Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-296 vom 03.04.1998 mit Deckblatt vom 21.02.2006 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverodnung für das Grundstück Kruckenbergstraße 1 und eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzerweg 45/109 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf  

 
 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1709/XVII Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-296 vom 03.04.1998 mit Deckblatt vom 21.02.2006 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverodnung für das Grundstück Kruckenbergstraße 1 und eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzerweg 45/109 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

Die BVV beschließt den mit der beiliegenden Bezirksamtsvorlage - zur Beschlussfassung -  zu TOP 10 der TO vom 28.02.2006 2006 vorgelegten Bebauungsplanentwurf XIII-296 vom 3. April 1998 mit Deckblatt vom  21. Februar 2006 nebst Begründung mit Abwägungsergebnis sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XIII-296.

 

Die Dringliche Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Stadtplanung ist damit ebenfalls beschlossen.

 
 

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