Auszug - Beschluss über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-296 vom 03.04.1998 mit Deckblatt vom 21.02.2006 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverodnung für das Grundstück Kruckenbergstraße 1 und eine Teilfläche des Grundstücks Mariendorfer Damm 222/290 und Hirzerweg 45/109 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
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Mehrheitsbeschluss: Die BVV
beschließt den mit der beiliegenden Bezirksamtsvorlage - zur
Beschlussfassung - zu TOP 10 der TO
vom 28.02.2006 2006 vorgelegten Bebauungsplanentwurf XIII-296 vom 3. April 1998
mit Deckblatt vom 21. Februar 2006 nebst
Begründung mit Abwägungsergebnis sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur
Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XIII-296. Die Dringliche Beschlussempfehlung aus
dem Ausschuss für Stadtplanung ist damit ebenfalls beschlossen. |
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