Auszug - Bearbeitungsdauer von Neuanträgen auf Grundsicherung, Pflege- und Eingliederungsleistungen, Wohngeld und von Widersprüchen  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Herr Nürnberger erklärt einleitend, dass es noch immer Beschwerden von Bürgern bzgl

Herr Nürnberger erklärt einleitend, dass es noch immer Beschwerden von Bürgern bzgl. der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf die genannten Leistungen gebe.

Herr Krömer berichtet dazu, dass ein großer Teil der zu Beginn des Jahres übernommenen Rückstände nunmehr abschließend bearbeitet werden konnten. Einen Bearbeitungsschwerpunkt setzt die Abteilung bei den Anträgen auf Wohngeld. Herr Krömer geht davon aus, dass die Rückstände bis Mitte des Jahres abgearbeitet sein werden. Er lobt die Leistung seiner Mitarbeiter und betont, dass die bisher geschaffte Abarbeitung der “Altfälle” um mehr als die Hälfte eine große Leistung ist. Er gibt aber auch zu bedenken, dass die Abteilung momentan übermäßig gut mit Personal ausgestattet sei.

Herr Krömer berichtet weiterhin, dass die Bearbeitung von Neuanträgen auf Grundsicherung bei Vorliegen aller Unterlagen innerhalb von drei bis vier Wochen erledigt ist. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Widersprüchen beträgt ca. vier Monate. Herr Nürnberger merkt an, dass er dies für einen eigentlich nicht akzeptablen Zeitraum halte.

 
 

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