Auszug - Bearbeitungsdauer von Neuanträgen auf Grundsicherung, Pflege- und Eingliederungsleistungen, Wohngeld und von Widersprüchen
Herr Nürnberger erklärt einleitend,
dass es noch immer Beschwerden von Bürgern bzgl. der Bearbeitungsdauer von
Anträgen auf die genannten Leistungen gebe. Herr Krömer berichtet dazu, dass ein
großer Teil der zu Beginn des Jahres übernommenen Rückstände nunmehr
abschließend bearbeitet werden konnten. Einen Bearbeitungsschwerpunkt setzt die
Abteilung bei den Anträgen auf Wohngeld. Herr Krömer geht davon aus, dass die
Rückstände bis Mitte des Jahres abgearbeitet sein werden. Er lobt die Leistung
seiner Mitarbeiter und betont, dass die bisher geschaffte Abarbeitung der
“Altfälle” um mehr als die Hälfte eine große Leistung ist. Er gibt aber auch zu
bedenken, dass die Abteilung momentan übermäßig gut mit Personal ausgestattet
sei. Herr Krömer berichtet weiterhin, dass
die Bearbeitung von Neuanträgen auf Grundsicherung bei Vorliegen aller
Unterlagen innerhalb von drei bis vier Wochen erledigt ist. Die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Widersprüchen beträgt ca. vier Monate.
Herr Nürnberger merkt an, dass er dies für einen eigentlich nicht akzeptablen
Zeitraum halte. |
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