Auszug - Drucksache 1456/XVII - Mindeststandards bei der Reinigung von Schulen vom 12.09.2005  

 
 
27. offentliche Sitzung des Unterausschusses für Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung
TOP: Ö 2.2
Gremium: Unterausschuss für Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 31.01.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1108, Rathaus Schöneberg, ist wegen schwergängiger Gangtüren für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nur eingeschränkt barrierefrei erreichbar
Ort: Sitzungsraum 1108, Rathaus Schöneberg, ist wegen schwergängiger Gangtüren für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nur eingeschränkt barrierefrei erreichbar
 
Beschluss

Herr Oltmann begründet den vorliegenden Antrag

Herr Oltmann begründet den vorliegenden Antrag. Demnach hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit (kurz: LaGetSi) Luftmessungen in 40 Schulen vorgenommen, um die toxikologischen Belastungen in der Innenluft mit denen der Außenwelt zu vergleichen. Hier wurde festgestellt, dass die festgestellten Werte für Feinstaub in der Innenluft doppelt bis dreimal so hoch waren wie die der Außenluft an schwer befahrenen Straßen (Frankfurter Allee). Langfristig  hohe Belastungen mit Feinstaub können chronische Erkrankungen der Atemwege und Karzinombildungen hervorrufen. Insbesondere junge Menschen gelten als besondere Risikogruppe. LagetSi empfiehlt zur Verminderung der Feinstaubbelastung das Lüftungsverhalten anzupassen, in den Eingangsbereichen Fußmatten in ausreichender Breite auszulegen und die Feuchtreinigungsintervalle auf einmal täglich zu erhöhen.

 

Herr Garske berichtet, dass in sämtlichen Schulen in Tempelhof-Schöneberg nach der entsprechenden DIN-Vorschrift 77400 gereinigt wird. Diese Vorschrift sieht vor, dass pro Woche einmal nass und einmal feucht gereinigt wird. Dieser Mindeststandard würde nicht in allen Bezirken Berlins eingehalten. Zu der Feinstaubbelastung in den Schulen verteilt Herr Garske das Rundschreiben 82/2005 vom 9.9.2005 der Senatsverwaltung für Schule. Demnach wird die Reinigung in den Schulen nach DIN empfohlen. Darüber hinaus werden für die Eingangsbereiche in den Schulen die Auslage von ausreichend breiten Fußmatten und ein angepasstes Lüftungsverhalten empfohlen. Hieran würden sich das Schulamt und die Schulen orientieren.

 

Herr Oltmann fragt, ob mit der Ausschreibung der Reinigungsleistungen im Jahr 2003 Leistungsreduzierungen festgeschrieben wurden, ob es gravierende Unterschiede zwischen den vertraglich vereinbarten und den tatsächlich erbrachten Reinigungsleistungen gibt und mit welchen Mehrkosten der Bezirk rechnen muss wenn die Reinigungsintervalle erhöht würden.

 

Herr Lawrentz antwortet, dass seinerzeit die Reinigungsleistungen auf die in der DIN vorgesehenen Leistungen festgeschrieben worden sind. Dabei kam es zu einer Erhöhung der Reinigungsleistung in Schulen des ehemaligen Bezirkes Tempelhof. Herr Lawrentz führt weiter aus, dass es in der Vergangenheit vereinzelnd Defizite in der Leistungserbringung gegeben habe. Diese Mängel seien aber durchweg abgestellt worden. Die Hausmeister haben die Anweisung erhalten sämtliche Defizite sofort zu melden. Sollten die Reinigungsintervalle erhöht werden schätzt die SE Immobilien die Mehrkosten auf 1 bis 1,5 Mio EUR pro Jahr.

 

Herr Lawrentz betont, dass hier nur eine berlinweite Lösung greifen kann, da Mehrleistungen unmittelbar vom Rechnungshof gerügt würden.

 

Die weitere Beratung macht deutlich, dass die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Reinigungsumfangs in den Schulen auch von der Beziehung zwischen den Hausmeistern und den Reinigungskräften abhängig sind.

 

Herr Oltmann bittet darum, den Antrag auf die Februar-Sitzung zu vertagen.

 

 
 

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