Auszug - Drucksache 1456/XVII - Mindeststandards bei der Reinigung von Schulen vom 12.09.2005
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Oltmann begründet den vorliegenden Antrag. Demnach hat
das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit (kurz:
LaGetSi) Luftmessungen in 40 Schulen vorgenommen, um die toxikologischen
Belastungen in der Innenluft mit denen der Außenwelt zu vergleichen. Hier wurde
festgestellt, dass die festgestellten Werte für Feinstaub in der Innenluft
doppelt bis dreimal so hoch waren wie die der Außenluft an schwer befahrenen
Straßen (Frankfurter Allee). Langfristig
hohe Belastungen mit Feinstaub können chronische Erkrankungen der
Atemwege und Karzinombildungen hervorrufen. Insbesondere junge Menschen gelten
als besondere Risikogruppe. LagetSi empfiehlt zur Verminderung der
Feinstaubbelastung das Lüftungsverhalten anzupassen, in den Eingangsbereichen
Fußmatten in ausreichender Breite auszulegen und die Feuchtreinigungsintervalle
auf einmal täglich zu erhöhen. Herr Garske berichtet, dass in sämtlichen Schulen in
Tempelhof-Schöneberg nach der entsprechenden DIN-Vorschrift 77400 gereinigt
wird. Diese Vorschrift sieht vor, dass pro Woche einmal nass und einmal feucht
gereinigt wird. Dieser Mindeststandard würde nicht in allen Bezirken Berlins
eingehalten. Zu der Feinstaubbelastung in den Schulen verteilt Herr Garske das
Rundschreiben 82/2005 vom 9.9.2005 der Senatsverwaltung für Schule. Demnach
wird die Reinigung in den Schulen nach DIN empfohlen. Darüber hinaus werden für
die Eingangsbereiche in den Schulen die Auslage von ausreichend breiten
Fußmatten und ein angepasstes Lüftungsverhalten empfohlen. Hieran würden sich
das Schulamt und die Schulen orientieren. Herr Oltmann fragt, ob mit der Ausschreibung der
Reinigungsleistungen im Jahr 2003 Leistungsreduzierungen festgeschrieben wurden,
ob es gravierende Unterschiede zwischen den vertraglich vereinbarten und den
tatsächlich erbrachten Reinigungsleistungen gibt und mit welchen Mehrkosten der
Bezirk rechnen muss wenn die Reinigungsintervalle erhöht würden. Herr Lawrentz antwortet, dass seinerzeit die
Reinigungsleistungen auf die in der DIN vorgesehenen Leistungen festgeschrieben
worden sind. Dabei kam es zu einer Erhöhung der Reinigungsleistung in Schulen
des ehemaligen Bezirkes Tempelhof. Herr Lawrentz führt weiter aus, dass es in der
Vergangenheit vereinzelnd Defizite in der Leistungserbringung gegeben habe.
Diese Mängel seien aber durchweg abgestellt worden. Die Hausmeister haben die
Anweisung erhalten sämtliche Defizite sofort zu melden. Sollten die
Reinigungsintervalle erhöht werden schätzt die SE Immobilien die Mehrkosten auf
1 bis 1,5 Mio EUR pro Jahr. Herr Lawrentz betont, dass hier nur eine berlinweite Lösung
greifen kann, da Mehrleistungen unmittelbar vom Rechnungshof gerügt würden. Die weitere Beratung macht deutlich, dass die Einhaltung des
vertraglich vereinbarten Reinigungsumfangs in den Schulen auch von der
Beziehung zwischen den Hausmeistern und den Reinigungskräften abhängig sind. Herr Oltmann bittet darum, den Antrag auf die
Februar-Sitzung zu vertagen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |