Auszug - Ergänzung zur Satzung für den Eigenbetrieb "Kindertagesstätten Berlin Süd-West-Eigenbetrieb von Berlin"  

 
 
50. öffentliche ( außerordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1543/XVII Ergänzung zur Satzung für den Eigenbetrieb "Kindertagesstätten Berlin Süd-West-Eigenbetrieb von Berlin"
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Beratungsbeiträge: BV Weingartner und BV Zauner

Beratungsbeiträge: BV Weingartner, (der die Durchführung einer namentlichen Abstimmung beantragt), Zauner, Kaddatz (legt einen Änderungsantrag vor), BzStR’in Schöttler, BV Oltmann und Erichson

BV Weingartner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste und bittet um die Durchführung der von ihm angekündigten namentlichen Abstimmung. Dem Antrag auf Ende der Rednerliste wird mehrheitlich zugestimmt.

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

 

Mehrheitsbeschluss:

Am 16.11.2005 hat die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf die Satzung für den Eigenbetrieb “Kindertagesstätten Berlin Süd-West - Eigenbetrieb von Berlin” mit folgenden Änderungen beschlossen:

“1.        In § 7 Abs. (3) wird der Satz

            “Als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder können durch den

Verwaltungsrat bestellt werden:”

durch den Satz

“Als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder werden durch den

Verwaltungsrat bestellt:”

2.         In § 7 Abs. (3) Buchstabe a) wird nach dem Wort “Bezirke” der Text “auf

Vorschlag des jeweiligen Jugendhilfeausschusses” eingefügt.

3.         In § 7 Abs. (3) wird ergänzt:

            c)         jeweils ein Vertreter der Bezirkselternausschüsse der an dem

Eigenbetrieb beteiligten Bezirke auf deren Vorschläge hin

4.         In § 7 Abs. (6) werden nach dem Wort “Jugendhilfeausschüsse” die Wörter

“und Bezirkselternausschüsse” eingefügt.

5.         § 4 wird um folgenden Abs. (4) ergänzt:

Entscheidungen entsprechend § 20 Abs. (3) des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes vom 23.06.2005 bleiben der entsprechenden Bezirksverordnetenversammlung für die von ihrem Bezirk eingebrachten Kindertagesstätten vorbehalten.”

Das Bezirksamt bittet zu beschließen:

Die o. g. Änderungen werden in die Satzung übernommen.

Die Zustimmung für die Satzung des Eigenbetriebes wird auch mit den vorgenannten Änderungen aufrechterhalten.

 
 

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