Auszug - der BVV vom 19.10.2005 - Verzicht auf Verwendung von Pflanzenvernichtungsmitteln durch die BSR
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Ein Vertreter der BSR berichtet über
den Einsatz von Pflanzenvernichtungsmitteln im Rahmen der Reinigung von
Gehwegen. Der Einsatz des
Pflanzenvernichtungsmittels wird jeweils beim Pflanzenschutzamt beantragt und
es werden nur von diesem zugelassene Mittel auf voll ausgebauten Gehwegen und
in Abständen von ca. 2 Jahren eingesetzt. Der BSR – Vertreter berichtete
weiter, dass ein Entfernen des Bewuchses auf Baumscheiben nicht erfolgt, dass
eine Anwendung von Pflanzenvernichtungsmitteln in Wasserschutzgebieten
ausgeschlossen ist, und dass die eingesetzten Mittel weder krebserregend sind
noch eine Gefahr für Insekten darstellen. Die Drucksache 1489 / XVII wird
mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt. |
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