Auszug - Hundeauslaufgebiet Tempelhofer Weg 63/64  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Die Ausschussvorsitzende, Frau Rade, begrüßt Frau Nik vom Hundeverein Schöneberg

Die Ausschussvorsitzende, Frau Rade, begrüßt Frau Nick, Sprecherin der Schöneberger Inselhunde e.V. Hundeverein Schöneberg.

Frau Nik stellt ihren Verein vor, er besteht aus 170 Mitgliedern. Ziel sei es, Sozialverhalten und Eigenverantwortung zu vermitteln, die Kinder im Umgang und der Begegnung mit Hunden zu schulen, da auch sie ein Bestandteil der Familien sind.

In seinem Statement weist Herr Lindemeier anschließend auf das hohe Maß an Frieden im gesamten Schulbereich hin, den er durch ein großes Konfliktpotenzial, verursacht durch Lärm, Hundekot sowie Konflikten mit Hundehaltern als stark gefährdet sieht. Durch ein direktes Angrenzen des Hundeauslaufgebietes an das Schulgebäude und den Schulgarten müsste außerdem eine Einschränkung der räumlichen Freiheit für die Schüler/innen hingenommen werden. BV Böltes erklärt, dass im Cherusker Park durch ein Konfliktpotenzial der Leinenzwang angeordnet werden musste. Daher sei der Bezirk verpflichtet, ein alternatives Hundeauslaufgebiet anzubieten. Dieser Prozess soll begleitet werden, um ein vernünftiges Miteinander zu schaffen.

BzStR Hapel weist auf einen umfangreichen Bericht hin, der gegen das Hundeauslaufgebiet spricht, daher müsse der Beschluss geprüft werden. Nur eine temporäre Nutzung wäre möglich, da der Umzug der Jugendverkehrsschule Schöneberg zu diesem Standort geplant sei. Abschließende Prüfungen stehen aus, Ende November 2005 wird es eine Entscheidung geben.

 

Lehrerinnen, Schulsprecherinnen und Eltern weisen auf starke Gefährdungen, bedingt durch ein Hundeauslaufgebiet, hin. Da vor dem Schulgebäude eine Durchfahrtstrasse entlangführt mit jedoch nur einer Gehwegseite, wäre hier kein Gehwegwechsel möglich, um evtl. entgegenkommenden Hundebesitzern mit ihren Tieren auszuweichen. Nach kontroverser Diskussion weist BV Kaminski darauf hin, dass der Aspekt der Sicherheit die zentrale Frage sei, der sichere Schutz ist durch den Hundeverein zu gewährleisten. Abschließend führt BzStR Hapel aus, das Bezirksamt werde nach Recht und Gesetz entscheiden.

 
 

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