Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.01.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


BzStR Schworck würdigt in seiner Vorstellung des Berichts aus der Verwaltung die Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes.

Er geht in seinen Ausführungen näher auf die Kinderarmutsprävention, das Lots_innentreffen des Bezirks, die Frühen Hilfen, das queere Jugendzentrum, die Erziehungs- und Familienberatung, die Jugendberufsagentur, die Tagesbetreuung für Kinder und den Teilhabefachdienst ein.

Es wird auf den versandten schriftlichen Bericht aus der Verwaltung verwiesen.

JugDir Schwarz führt aus, dass die Umstrukturierungen im Jugendamt, hier vor allem die Installierung des Kriseninterventionsteams, gut voranschreiten. Die vorliegende Statistik zur Personalsituation ist bedauerlicherweise fehlerhaft. Sie wird korrigiert in der Februarsitzung des Jugendhilfeausschusses nachgereicht.

BV Kasper erfragt, warum der Altersschnitt bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bei mehr als 50% über 18 Jahren liegt.

JugDir Schwarz erklärt, dass viele der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten knapp unter 18 Jahren einreisen, in Obhut genommen und in bedarfsgerechten soz. päd. Angeboten untergebracht werden. Wenn bei Volljährigkeit und bestehenden weiteren Betreuungsbedarf ein Antrag auf Hilfe nach § 41 SGB VIII gestellt wird, wird die Betreuung über das 18 Lebensjahr hinaus entsprechend des gesetzlichen Anspruchs fortgesetzt.

BV Wissel berichtet von Problemen in der Silvesternacht im Volkspark Mariendorf. Der Jugendamtsdirektor antwortet, dass momentan Gespräche im angrenzenden JFH Bungalow geführt werden, um mehr Details über die beschriebenen Vorfälle zu erfahren. Die in Frage kommenden Jugendlichen sind dem Jugendamt bislang nicht bekannt.

BzStR Schworck merkt zu den aktuellen Diskussionen um die Finanzierung der Projekte nach §§11, 13 und 16 an, dass die von der Hauptverwaltung eingebrachten Kürzungsvorgaben aus seiner Sicht nicht möglich sind. Entgegen der Auffassung einiger Bezirke merkt er aufgrund des vorliegenden Haushaltswirtschaftsrundschreibens an, dass nicht besetzte Personalstellen zum Jahresende durchaus zu einem positiven Haushaltsergebnis herangezogen werden können.

Das Jugendamt wird die Fertigung der Leistungsverträge schnellstmöglich umsetzen, um möglichen Einsparungsdiskussionen entgegen wirken zu können.

Er zeigt kein Verständnis für das Handeln verschiedener Bezirke in Bezug auf die unterjährige Befristung von Leistungsverträgen mit den Trägern und dass zuerst immer bei den Kindern und Jugendlichen gespart werden soll. In Tempelhof-Schöneberg ist dies nun anders verabredet; mit der zweijährigen Laufzeit von Leistungsverträgen besteht für die umsetzenden Träger nunmehr eine verbindlichere Planungssicherheit.

BV Höppner führt aus, dass bei ihr ebenfalls das Verständnis für das Handeln verschiedener Bezirke fehlt. Ein solches Handeln setze ein fatales Signal an die Träger. Sie sei ebenfalls froh, dass in Tempelhof-Schöneberg jetzt Leistungsverträge mit zweijähriger Laufzeit umsetzt.

BV Sielaff merkt an, aus es auch aus Sicht der CDU-Fraktion den Willen für die Zweijährigkeit der Leistungsverträge gibt. Jugendarbeit ist auf Kontinuität und Langfristigkeit ausgelegt. Auch die Träger benötigen für ihre Tätigkeit eine Perspektive.

Er dankt BzStR Schworck für den Einsatz um die Jugendarbeit.

BD Lenck stimmt den Vorredner_innen zu. Das Handeln einiger Bezirke verschärfe die bereits bestehende Personalnot und sende ein falsches Signal.

 
 

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