Auszug - Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz: Tempelhofer Kiez für Menschen statt Kfz-Durchgangsverkehr  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Straßen und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Fr, 01.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
0835/XXI Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz:
Tempelhofer Kiez - Verkehrssicherheit für alle Menschen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zunächst erhält ein Vertreter der Initiative das Wort und stellt den Antrag vor.

Es erfolgen Wortbeiträge der BVs Hertlein, Glowatz, Wolfstum und des BD Krause.

Danach folgt eine Stellungnahme der Initiative auf die aufgeworfenen Fragen.

Es folgen weitere Wortbeiträge von der BD Spielhagen und vom BV Rauchfuß.

Die Initiative erhält die Möglichkeit eines Schlusswortes.

Es erfolgt die Abstimmung des vorliegenden Änderungsantrages:

 

Ergebnis 10 Ja 7 Nein 0 Enthaltungen

 

Dann erfolgt die Abstimmung über den Ursprungsantrag in der Geänderten Form:

 

Ergebnis 10 Ja 7 Nein 0 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag in der geänderten Form beschlossen.

 

„Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Tempelhof-Schöneberg möge

beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich Manteuffelstraße bis Tempelhofer Damm

sowie Alt-Tempelhof bis Friedrich-Karl-Straße die Verkehrssicherheit für den Fuß- und

Radverkehr zu erhöhen. Der vorhandene Durchgangsverkehr soll zudem wirksam in

Menge und Geschwindigkeit reduziert werden.

Dafür sollen unter anderen folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  1.      Eine konsequente Durchsetzung der bereits jetzt bestehenden

Geschwindigkeitsvorgaben von Tempo 30 durch bauliche Maßnahmen und

Geschwindigkeitskontrollen, z.B. Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen,

unterschiedliche Anordnung der Parkstände und Dialogdisplays.

  1.      Gegenläufige Einbahnstraßen, z. B. in Nord-Süd-Richtung in der Friedrich-Franz-

Straße und Blumenthalstraße / Werderstraße, da der Straßenquerschnitt in diesen

Straßen zu schmal für den Zwei-Richtungs-MIV-Verkehr ist und häufige Rückstaus

in den Kreuzungsbereichen durch wartenden MIV die Verkehrssicherheit des

Fußverkehrs gefährden.

  1.      Sichere Überwege für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, z.B. durch

Gehwegvorschübe, Verbesserung der Sichtbeziehungen (Querungshilfenprojekt),

Aufpflasterung eines kompletten Kreuzungsbereiches.

  1.      In der Friedrich-Wilhelm-Straße und Burgemeisterstraße zwischen Friedrich-

Franz-Straße und Werderstraße sollen geeignete Maßnahmen zur

Schulwegsicherung umgesetzt werden, z.B. wechselseitige Anordnung des

Fahrweges zur Verlangsamung des Verkehrsflusses, temporäres Halteverbot / kiss

& go-Zone, aufgepflasterte Überwege im direkten Schulbereich und/oder

Gehwegvorschübe mit guten Sichtbeziehungen (Querungshilfenprojekt).

 

Den Anwohnenden soll regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den

Umsetzungsstand berichtet werden. Dazu kann die bezirkliche Anlaufstelle „Raum für

Beteiligung“ eingebunden werden.

Zusätzlich soll dem zuständigen Ausschuss regelmäßig berichtet werden, erstmalig im Mai 2024.“

 
 

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