Auszug - Schreiben vom 18. Oktober 2023 an die Mitglieder des Ausschusses  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 02.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Louise-Schroeder-Saal, Sitzungsraum 195
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende BV von Boxberg berichtet, dass das Rechtsamt/ Dr. Discher beauftragt wurde, eine rechtliche Bewertung auf den Brief, der an alle Mitglieder des Ausschusses gesandt wurde, zu geben. Das Rechtsamt ist der Auffassung, dass es sich bei dem Brief um eine Nötigung, im Sinne des § 240 StGB handeln könne. Der Ausschussvorsitzende liest einen Entwurf eines Antwortbriefes vor. BV Böltes betont, dass es nicht angehen kann, dass demokratische Entscheidungen durch das agieren von privaten Einzelpersonen aufgehoben werden können; das sei keine Art der politischen Auseinandersetzung. Jeder könne seine Meinung äern oder demonstrieren. Auf die Frage, ob Strafanzeige gestellt werden sollte, ergänzt BV Böltes, dass das nicht immer gleich getan werden müsse. BV Yalcin betont, dass es sich um versuchte Nötigung handele, keine vollzogene Nötigung. BV Hackenschmied fragt, was der Briefautor bezweckte: Anstoßen einer Mediendiskussion? BV von Boxberg fasst zusammen: Eine knappe Antwort soll formuliert werden ohne auf die Sache einzugehen, der Begriff „Verwarnung“ soll nicht verwendet werden und eine Definition dessen, was ein freies Parlament ist, soll erwähnt werden. Der Vorsitzende wird den Brief mit dem Vorsteher BV Böltes abstimmen. Der Entwurf wird zwecks Zustimmung den Ausschussmitgliedern zugesendet.

 
 

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