Auszug - Sportgeräte für den Rudolph-Wilde-Park
Frau BStR Ellenbeck erläutert, dass der Rudolph-Wilde-Park ein Gartendenkmal ist. Der Antrag des KJP wird daher im Einvernehmen mit der Antragstellerin in einen Prüfauftrag umformuliert und in folgender geänderter Fassung einstimmig beschlossen:
„Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Rudolph – Wilde – Park Sportgeräte aufgestellt werden können. Der Heinrich Lassen Park ist in die Prüfung mit einzubeziehen.“ |
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