Auszug - Antrag auf Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe "Tanz der Kulturen"  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.05.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Louise-Schroeder-Saal, Sitzungsraum 195
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf und erläutert zu beginn, dass der Träger, um dessen Anerkennung es geht, mit korrektem Namen Tanz der Kulturen Berlin e.V. heißt. Er bitte die Verwaltung des Jugendamtes um Erläuterungen zum Verfahren. Der Leiter der Jugendförderung Oliver Schmidt trägt daraufhin vor, wie ein Anerkennungsverfahren abläuft und betont, dass sich aus einer Anerkennung kein Anspruch auf eine Finanzierung ableiten lasse. Grundsätzlich könnten alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, anerkannt werden, auch organisierte Jugendgruppen und nicht eingetragene Vereine.

Das Jugendamt würde bei einem Antrag auf Anerkennung etliche Faktoren intensiv prüfen, beispielsweise müsse der Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, gemeinnützige Ziele verfolgen und die Leistungen müssen den Zielen des SGB VIII entsprechen (alle dort beschriebenen Aufgabenfelder). Im konkreten Fall hätte das Prüfergebnis ergeben, dass der Verein 2007 gegründet und als gemeinnützig anerkannt wurde, sich seit der Gründung v.a. im Bereich der tanzpädagogischen Angebote einen Namen gemacht habe. Der Träger leiste vor allem in Schöneberg einen wichtigen Beitrag zur Angebotsvielfalt und stelle eine Bereicherung dar. Oliver Schmidt führt abschließend aus, dass im Jugendamt keine Zweifel an der Solidität und demokratischen Organisationsstruktur des Trägers bestünden, ferner seien fachlich geeignete Mitarbeitende vorhanden, um aktuelle und künftige Projekte durchzuführen. Das Jugendamt gebe daher eine positive Stellungnahme ab und empfiehlt dem Ausschuss, eine öffentliche Anerkennung für den Bezirk auszusprechen. Der Ausschussvorsitzende erteilt daraufhin den Vertreter*innen des Trägers für eine kurze Vorstellung das Wort. Eine anschließende Frage von BV Liesener zur Anzahl der Mitglieder und Mitarbeitenden wird direkt beantwortet, der Verein zähle 40 Mitglieder sowie 7 Mitarbeitende im ambulanten, 9 Mitarbeitende im stationären Bereich sowie FSJler*innen und Praktikant*innen. Auf Nachfrage von BV Volkmann wird die korrekte Internetadresse bekanntgegeben: www.tanzderkulturenberlinev.de. BV Schmidt-Krüger erkundigt sich nach der geplanten Wohngruppe im Bezirk ab dem 1. Juli 2023. Die Frage wird beantwortet, im Protokoll aber nicht weiter ausgeführt, weil es sich um eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete handelt.

Der Ausschussvorsitzende formuliert die folgende Beschlussfassung:

Der JHA erkennt den Verein gem. § 75 SGB VIII und § 40 Abs. 1 AG KJHG als bezirklich tätigen freien Träger der Jugendhilfe an.

Diese Empfehlung wird einstimmig beschlossen.

 
 

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