Auszug - Nr. 1.1 c: Berichtswesen für weitere Ergebnisverbesserungen nutzen  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 03.05.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache.

BV Höppner fragt nach den sportiven Angeboten in dem Papier. Sind dies tatsächlich Argumente, die eine Aufnahme einer neuen Anstellung begünstigen.

BzBm Oltmann führt aus, dass es sich um einen Überblick der Argumente für Annahmen von Anstellungen handelt. Eine Statistik bilden sie nicht ab.

BV Höppner fragt, ob es nicht sinnvoller wäre, die Familienfreundlichkeit herauszustellen, etwa durch ein Familien-Audit oder als die Klassifizierung als familienfreundliches Unternehmen.

BzBm Oltmann führt aus, dass der der Beginn der Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber für das Jahr 2024 angedacht sei. Aktuell fehlen die personellen Kapazitäten.

BV Franck fragt zur Werbung für den Arbeitgeber BA. Wie muss man sich das vorstellen?

BzBm Oltmann führt aus, dass z.B. die Teilnehmer eines Firmenlaufs dann T-Shirts tragen, die zur Imagekampagne passen oder es auch Informationen vor Ort gibt.

BV Liesener fragt zur ADFC Zertifizierung nach, wird doch eine höhere Stufe angestrebt, als man aktuell besitzt.

BzBm Oltmann bejaht dies.

BV Penk fragt zum Zeitplan der aktuellen Personalaktionen.

BzBm Oltmann führt aus, dass man aktuell gut im Zeitplan ge. Neben den externen Veranstaltungen wird es auch In-House-Events geben, die unter anderem der Fortbildung dienen werden.

BV Wissel fragt nach der geografischen Herkunft der neuen Mitarbeiter.

BzBm Oltmann führt dazu aus, dass diese primär aus Berlin/Brandenburg stammen, aber darüber hinaus dies nicht erfasst wird.

BV Sielaff fragt nach den Werbemaßnahmen in den Print und digitalen Medien und einer Evaluation.

BzBm Oltmann führt aus, dass die Evaluation den Fachabteilungen überlassen wird und es in ihrem Entscheidungsbereich läge, ob sie diese durchführen.

 

Der Auflagenbeschluss wird zur Kenntnis genommen und gilt als erledigt.

 
 

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