Auszug - Projekt am Walther-Schreiber-Platz nicht platzen lassen  

 
 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 15.06.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1373/XVII Projekt am Walther-Schreiber-Platz nicht platzen lassen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. FDP, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr Ziemer, ElisabethBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beratung gemeinsam mit 1379/XVII

Beratung gemeinsam mit 1379/XVII.

BV Pospieszynski legt einen Änderungsantrag vor. BV Weingartner spricht für den Änderungsantrag.

BV Baldow beantragt die getrennte Abstimmung der beiden Spiegelstriche des Änderungsantrages.

BV Jäkl beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

Unterbrechung der Sitzung: 20:40 Uhr

Fortsetzung der Sitzung:      20:55 Uhr

 

Beratungsbeiträge: BV Kühne, BzStR’in Dr. Ziemer, BzStR Lawrentz, BV Rimmler, Baldow und Jäkl.

BV Schworck stellt des Antrag auf Ende der Beratung. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

Mehrheitsbeschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Tenkhoff-Generali-Projekt am Walther-Schreiber-Platz voran zu treiben und folgenden Ablauf einzuhalten:

Öffentliche Auslegung in den Sommerferien (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Bebauungsplan XI-1-1 ist noch in den Sommerferien gem. § 3 Abs. 2 Bau GB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen, insbesondere ist die Information der direkten Anlieger durch geeignete Mitteilungen zu sichern.

 
 

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