Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Mariendorf" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
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Mehrheitlicher Beschluss (dagegen: die FDP-Fraktion): Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Der Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf mit anliegender Karte des Geltungsbereichs wird beschlossen. 2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Mariendorf“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf nach Beschlussfassung durch die BVV als Rechtsverordnung zu erlassen und zu verkünden. |
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