Auszug - Antrag aus dem Beirat von und für Menschen mit Behinderungen: Zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen eigener Vorhaben und ein_e Sachverständige_r für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Frau Daus begründet den Antrag aus dem Beirat von und für Menschen mit Behinderung.

BzBm Oltmann nimmt zum Antrag Stellung. Es wird nicht möglich sein die gesetzlichen Vorgaben, wie es im Gesetz formuliert ist, vollständig zu erfüllen. Es kann also nur um Priorisierung und Schwerpunktsetzung gehen. Ebenfalls bittet er darum, das Wort aufgefordert durch ersucht zu ersetzen.

Über den Inhalt des Antrags wird anschließend Abgestimmt.

12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen.

Aus dem Inhalt geht eine Beschlussempfehlung des FQI-Ausschusses hervor. Die Beschlussempfehlung wird mit der Drucksachennummer 0469/XXI versehen.

Die Beschlussempfehlung wird in folgender Fassung beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das novellierte Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) und das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) sehen eine inklusive Gestaltung des öffentlichen Raums vor. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert drei Stellen zu installieren, zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen und eine_n Sachverständige_n für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen.

Erstere sollten im Bereich Stadtentwicklung und Bauen, die_der Sachverständige für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen in der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, eingesetzt werden.

Es gilt zu überprüfen inwiefern diese neuen Stellen über die zugesagten Stellen des Senats „r die Umsetzung der qualitativen Verbesserung im Koalitionsvertrag" finanziert werden können.

 
 

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