Auszug - Vorstellung aktueller Stand der Umsetzung Jugendförderplan  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendfreizeiteinrichtung Beats 42
Ort: Kurfürstenstraße 42, 12105 Berlin
 
Beschluss


Eik Schmiljun, Mitarbeiter der Fachsteuerung Förderung der stellt den 1. bezirklichen Jugendförderplan vor, der seine Gültigkeit von 2022 bis 2025 hat. Die Jugendförderpläne dienen der Umsetzung des Jugendförderungs- und Beteiligungsgesetzes.

Bei der Ermittlung, was sich junge Menschen an Angeboten wünschen, wurden u.a. umweltfreundliche Orte zum Treffen auf der Straße, Ausbau der Öffnungszeiten in den festen Einrichtungen, mehr Orte zum Feiern und selbstverwaltete Einrichtungen genannt. Auch die Befürchtung, etablierte Orte zu verlieren kam zum Ausdruck.

Nach dem Jugendförderplan ist es Ziel auch Sport-/ bewegungsorientierte Angebote mit aufzunehmen. Weitere Entwicklungsperspektiven sind mehr Angebote für Ü18-Jährige, spätere Öffnungszeiten und engere Verknüpfungen mit Schulen. Teil des Jugendförderungs- und Beteiligungsgesetzes und damit des Jugendförderplans sind die neuen Angebotsformen, darunter Curriculare Angebote, bei denen es teils noch an Angeboten bzw. Anbietern fehlt. Mit dem Gesetz wurden auch Fahrten/Reisen als Angebot formuliert und gestärkt, weiterhin mobile, standortgebundene und Ehrenamtliche Jugendarbeit.

Verschiedene Nachfragen von BV Frede, BD Wolffhardt, BV Feldkamp und BV Winter werden von Herrn Schwarz und Herrn Kalb, zuständig für das Controlling, beantwortet. Dabei werden die Schwierigkeiten der Berechnungsmodelle und Zielwerte nach dem Gesetz, bzw. der Verordnung und den Fachstandards deutlich, da diese zum Teil fachlich nicht herleitbaren und auch nicht planbaren Schwankungen unterlägen. Gleichzeitig ist die gesamte Systematik durch die Verknüpfung mit der Kosten- und Leistungsrechnung und der Budgetierung unmittelbar haushaltsrelevant.

Weitere Wortmeldungen von BD Wolffhardt, BV Kasper, BD Studte, BV Winter, BV Rauchfuß und BV Feldkamp werden von Herrn Schwarz, BzStR Schworck und Herrn Kalb beantwortet. Herr Schwarz: Der Standard würde politisch bestimmt. Um die sozialen Prozesse abzubilden, sei die KLR nicht geeignet. Das Controlling-Team sei u.a. damit beschäftigt, monatlich Berechnungen und Prognosen zur Refinanzierung in den beiden nächsten Haushaltsjahren zu erstellen. Bisher habe man mit diesem System Verluste gehabt wegen der Infrastrukturkosten, beispielsweise bei den selbstverwalteten Jugendeinrichtungen.

Die Tarifanpassung sei bei den Kosten nicht abgebildet, hierfür könnte eine Sonderzuweisung erwirkt werden. Im nächsten Jahr soll es diesbezüglich Gespräche auf Senatsebene geben. BzStR Schworck: Eine pauschale Budgetierung wäre besser.

BV Volkmann fragt zum Sinn der Prognosen, wenn sich doch immer wieder etwas ändert. Herr Kalb/Herr Schwarz: Die Ergebnisse seien am Ende für die Budgetierung entscheidend, weshalb eine bestmögliche Prognose trotz allem sinnvoll und notwendig sei, um die Refinanzierung sicherzustellen.

BV Feldkamp: Dort wo sich beim Jugendförderplan Nachsteuerungsbedarf ergäbe, sollten bei der Fortschreibung die Initiativen und Ideen aus dem JHA eingebracht werden.

Die Präsentation und der JFP werden mit dem Protokoll verschickt.

 
 

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