Auszug - Beschluss der Förderliste nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII (dazu: Beschlussvorlage der Verwaltung)  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 29.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schwanenwerder Gästehaus und Bildungszentrum Steglitz-Zehlendorf, Inselstraße 20–22, 14129 Berlin
Ort: Schwanenwerder Gästehaus und Bildungszentrum Steglitz-Zehlendorf, Inselstraße 20–22, 14129 Berlin
 
Beschluss


BD Studte und BD Lenck verlassen den Raum wegen Befangenheit.

Der Beschlussentwurf ist den Ausschussmitgliedern zugegangen. Herr Schwarz erläutert den Beschlussentwurf: Alles was an Forderungen aufgestellt wurde, wird im Haushaltsplan 1:1 umgesetzt. An bestimmten Stellen könnten jedoch dadurch Spielräume entstehen, dass nicht alles ausgegeben werden kann. Diese Mittel fließen aber in den JH-Haushalt zurück und können z.B. in der Familienförderung, auch anderen Regionen zugeordnet werden, auch kann das Geld für Kleinstprojekte, über die dann vor Ort entschieden werden, ausgegeben werden.

250.000 Euro PMA werden von der Senatsverwaltung als Basiskorrektur bereinigt, dadurch ist eine Überziehung (beispielsweise für Projekte in der Berufsorientierung) in der Haushaltsplanung möglich.

Nachfragen gibt es von BV Feldkamp, BV Majewski, BV Volkmann und BV Kemper zu verschiedenen Punkten: Projekt Mitternachtssport, Regelangeboten zu Erholungsmaßnahmen, Familienförderung und Nachfragen zum Begründungstext des Beschlussentwurfs. Herr Schwarz beantwortet alle Fragen: Die Entscheidung zum Projekt Mitternachtssport wird zum Jahresende entschieden. In der Familienförderung werden die Schwerpunkte in allen Regionen festgesetzt. Aus dem Experimentierfonds werden Kleinstprojekte bis zu 5000 Euro finanziert, entscheidend dabei sei der begrenzte Projektcharakter.

Die Abstimmung des Beschluss-Entwurfs, zwei Förderlisten: Liste der zu fördernden Maßnahmen und Einrichtungen freier Träger der Jugend- und Sozialarbeit, sowie die Liste der zu fördernden Maßnahmen und Einrichtungen freier Träger der Familienförderung werden einstimmig vom Ausschuss beschlossen.

 
 

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