Auszug - Soziale Beratung der Diakonie - Bericht zur Tätigkeit  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss


Frau Linder, Leiterin der Insolvenz- und Schuldnerberatung von der unabhängigen Sozialberatungsstelle stellt das Konzept vor. Seit 2016 gibt es die Zusammenarbeit mit Tempelhof-Schöneberg. 10 Berater:innen und zwei Verwaltungskräfte stehen dafür zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und Trägern funktioniere sehr gut.

Das Projekt sei bis 31.08.2022 bewilligt, mit der Option auf Weiterbewilligung.

Frau Hübener, zuständig für die Schuldnerberatung führt weiter aus: Sie seien die erste Anlaufstelle, wo noch viele Fragen klärbar seien. Viele Menschen, die Hilfe suchen, seien in einer Existenznotlage, verursacht durch Partner- und oder Arbeitsplatz-Verluste und Gesundheitsproblemen. Die Menschen könnten die Übergangssituation, die sie finanziell zu meistern haben nicht alleine bewältigen. Häufige Hilfesuchende seien auch Alleinerziehende, Menschen in Übergangssituationen ALG I zu ALG II, Menschen mit Beratungsbedarf zur Rentenantragsstellung und Erwerbsminderung, und auch zum Wohngeld.

Nachfragen von Herrn Witt, BV Mateskovic und BD Hammer zu Überschuldung bei Senior:innen, präventiver Beratung bei Problemen und prozentualer Anteil der Menschen, die Probleme mit dem Jobcenter haben.

Schulden entstehen meist, wenn Menschen Brüche im Leben haben, wie beispielsweise vom Arbeitsleben in die Rente, wenn dann das Einkommen nicht mehr zum Leben reicht

Beratung von Menschen, die Probleme mit dem Jobcenter haben: 2019: 36%, 2020: 62% und 2021: 55%.

Präventive Beratung findet nicht statt, nur die Beratung der aktuellen Probleme.

Beratung von Menschen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 2019: 34%, 2020: 13 % und 2021: 25 %.

Eine vermutete Fehlberechnung des Jobcenters zu den Leistungen zu Ungunsten des Kunden würden geprüft und mit der zuständigen Stelle des Jobcenters dann versucht eine Klärung herzustellen.

Ombudsstellen beim Jobcenter sollte es geben, zur Verringerung von Konfliktsituationen.

 
 

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