Auszug - Ombudsstelle für Tempelhof-Schöneberg einrichten  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Schöneberg
0080/XXI Ombudsstelle für Tempelhof-Schöneberg einrichten
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEAusschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel
  Schmidt-Krüger, Britta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


BV Wissel begründet den Antrag.

BzStR Steuckardt führt aus, dass es eine Beratungsstelle die im Konzept gleich ist, bereits gibt. Die unabhängige soziale Beratung überprüft bereits Bescheide vom Jobcenter und hilft bei der Antragsstellung beim Jobcenter und bei Fragen rund um Sachverhalte zu den Bescheiden.

Es findet ein Wechsel des Vorsitzes statt. BV Swobodzinski leitet jetzt die Sitzung.

BD Hackenberger führt aus, dass die versprochene Entlastung des Sozialgerichtes durch die Einführung der Ombudsstelle nicht erfolgen kann, da die Fälle die die Ombudsstelle klären soll nicht vor dem Sozialgericht zur Verhandlung kommen. Diese Fälle werden vorher von der Widerspruchsstelle im Jobcenter behandelt und geklärt. Dadurch würde eine Dopplung erfolgen.

BV Wissel erneuert die Begründung r den Antrag und merkt an, dass eine Clearing-Stelle nicht dasselbe sei wie eine Ombudsstelle.

BV Stammen bemängelt, dass in dem Antrag kein Verweis auf Qualifizierung der Person gibt die die Stelle besetzen soll. Darüber hinaus, gäbe es doch die Stelle schon im Jobcenter nur unter anderem Namen.

Frau Zavlaris führt für das Jobcenter aus, dass die Ombudsstelle keinerlei Einfluss auf die Entscheidung hätte. Anders die Widerspruchsstelle bei uns im Haus, die Eingreifen könne.

BV Müller-Wenk führt aus das der Antrag nicht gut genug ausgearbeitet ist und es da noch Verbesserungen im Detail geben muss. Sie stellt den Antrag auf Vertagung.

BD Hammer bemängelt das die Clearingstelle mit Mitarbeitern des Jobcenters besetzt sei. Diese seien wahrscheinlich wenig motiviert ihren Kollegen Fehler nachzuweisen.

BV Pschollkowski verweist abermals darauf, dass der Bedarf bereits gedeckt sei und die Ombudsstelle keinen Mehrnutzen hat.

Der stellv. Vorsitzende ruft zur Abstimmung über den Antrag auf Vertagung auf. Der Antrag wird gegen die Stimmen der FDP vertagt.

 
 

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