Auszug - Entfernung des Graffiti auf dem Spielplatz am Perelsplatz
Das Bezirksamt nimmt zu den Fragen der BV Stellung und erklärt ergänzend: Die vorhandenen Graffiti sind nicht als verfassungswidrig oder menschenverachtend einzustufen. Aus Kostengründen werden sie daher zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltungen entfernt werden. |
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