Auszug - Bildung des Ältestenrates der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof- Schöneberg von Berlin
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Der Vorsteher ruft zur Abstimmung auf. Einstimmiger Beschluss: Für die XXI. Wahlperiode wird gem. § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin der Ältestenrat gebildet. Er umfasst 15 Mitglieder zuzüglich der drei Vorstandsmitglieder. |
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