Auszug - Aktuelles zum Eigenbetrieb
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Das Bezirksamt teilt mit, dass die Satzung für Eigenbetriebe
nunmehr vorläge. Aus der Satzung ergäben sich die Problemstellungen der Zuständigkeiten, des
Verwaltungsratsvorsitzenden und des Finanzrisikos. Die Lösung zwischen Tempelhof - Schöneberg und Steglitz – Zehlendorf ist so angesetzt, dass jeweils einem Bezirk die Trägerschaft und dem anderen der Verwaltungsratsvorsitz zugeordnet wird. Die Tätigkeitsfelder beider Positionen werden erläutert. Das Finanzrisiko hat nach der Satzung der zuständige Bezirk
zu tragen. Um dies ausgleichend zu regeln, wird eine Verwaltungsvereinbarung notwendig
werden. Dafür wird eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt werden. Nach Einschätzung des BA´s kann der Kostenrahmen mit 91%
funktionieren, hauptsächlich durch einen
schlanken Verwaltungsüberbau. Auch dafür gäbe es eine Vorlage. Demnach sind 78% aus Kostensätzen und 13% aus
Elternbeiträgen zu generieren. Der Erzieherinnenschlüssel bleibt wie bisher erhalten.
Einsparungspotentiale werden bei Köchinnen, Hausmeistern und bei der Wäscherei
gesehen. Die Frage des Kontrahierungszwangs ist bisher noch nicht
abschließend geklärt. Folgende Punkte wurden
bisher noch nicht festgelegt,
stehen aber in der Diskussion: Erhalt der Eigenküchen, Übernahmefreistellung von Reinigungs-, Küchen-, und
Hausmeisterpersonal Ausleihmöglichkeit von Verwaltungsbeamten.
(Erziehungspersonal wäre ausgeschlossen) Verfahrensweise mit evtl. Personalüberhängen ( nur
technische und aus der Verwaltung) Weiter sei bisher ungeregelt, wie der Eigenbetrieb 1.1.2006
starten soll. Hier insbesondere das
Problem der Bestellung der Geschäftsführung, die notwendiger Weise vor der
Betriebsaufnahmen notwendig wäre. Das Kapital des Betriebs soll aus organisatorischem und wirtschaftlichem
Sondervermögen zusammengefaßt werden. Die Bilanzierung wird wie bei großen
Kapitalgesellschaften erfolgen. Das Stammkapital wird 25.000,- € betragen und
durch Immobilienvermögen dargestellt werden. Ein Kassenkreditrahmen soll die Zahlungsfähigkeit
garantieren. Ein Wirtschaftsplan wird die Investitions- und
Finanzbedingungen zeigen. Eine neue Software (ISBJ) wird benötigt. Der Verwaltungsbereich ist mit 91% und der Erziehungskörper
mit 100% zu finanzieren. Die sich daraus ergebenden Risiken werden landesseitig
getragen, allerdings gibt es dazu noch keine schriftliche Zusage. Eine
Abfederung soll nach den IST – Zahlen durchgeführt werden. Einen Überhang beim Erziehungspersonal gäbe es derzeit
nicht. Wenn mehr Erziehungspersonal
benötigt würde, als vorhanden, müßte es aus dem Pool angefordert werden.
Es würden höchstens nach § 8 der Satzung befristete Einstellungen denkbar sein. Es wird die Frage nach der Position des Bezirks Steglitz – Zehlendorf in der Eigenbetriebsfrage gestellt. Das BA erläutert, dass es von beiden Bezirken eine Beschlußvorlage
geben wird, der die Zuständigkeit dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg und den Verwaltungsratsvorsitz dem Bezirk
Steglitz – Zehlendorf zuordnet. Es soll die Vereinbarung über den Risikoausgleich zwischen
beiden Bezirken geschlossen werden.
Darüber hinaus warte man auf die
schriftliche Bestätigung der Abfederung von SenFin. Diese Vereinbarung wird dann den BVV´s vorgelegt. Zu der Frage, ob KiTas auch nach Einbringen in einen
Eigenbetrieb weiterhin an freie Träger übertragen werden könnten, bestätigt das
BA nochmals ausdrücklich, dass dies auch nach Betriebsaufnahme des
Eigenbetriebs möglich sein wird. Es
stünde zwar nicht explizit im Gesetz ,
aber da die weitere Übertragungsfähigkeit dort nicht ausgeschlossen sei, ist
das BA übereinstimmend der Meinung, dass
auch weiter übertragen werden könnte. Es sei aber denkbar, dass das BA aus wirtschaftlichen
Gründen weitere Übertragungen ablehnen wird. Die Fraktion er Grünen/Bündnis 90 fühlt sich mit dieser
Handhabung "hinter´s Licht geführt", weil diese Aussage auch bei
einem zu großen Verwaltungsapparat als Begründung zu nicht weiterem Zulassen
von Übertragungen an Freie Träger genutzt werden kann. Die Fraktion der CDU trägt
vor, welche verbale Aussagen des BA´s zur Zustimmung des JHA zur
Gründung eines Eigenbetriebs in
Tempelhof - Schöneberg geführt hatten
und das diese nicht mehr mit der heutigen Bewertung des BA´s übereinstimmten. Das BA kann sich beidem so nicht anschließen. Es gibt zu bedenken, dass gesichert sein müssen, auch die
Ausgaben bei sinkenden Einnahmen gesenkt werden können. Darüber hinaus ist noch
vom Land zu klären, ob insgesamt der Bestand an öffentlich geführten KiTas
unter die geforderte Größe von insgesamt 28.700 abfallen darf. Es wird nach der Flexibilität des Inhalts der
Verwaltungsvereinbarung gefragt. Das BA teilt mit, das die Vereinbarung als
flexible zu bezeichnen sei. Es wird auch eine Eröffnungsbilanz mit Inventarisierung geben. Weiter wird mitgeteilt, dass bei weiter absinkenden
Kinderanmeldungen in öffentlich betriebenen KiTas das Finanzrisiko beim Bezirk
verbleibt und dieser dann mit der
entstandenen Situation fertig werden muß. Das BA teilt mit, dass ab 1.1.2006 im Bezirkshaushalt
für die Freien Träger nur noch zwei
Titel vorhalten wird: Ausgaben an freie Träger und Einnahmen von Eltern. Es kündigt an, dass alle bisher noch ungeklärten Fragen bis
zur Sommerpause geklärt sein werden. Auf die Frage, ob in Tempelhof - Schöneberg auch daran gedacht werden könnte, einen
Übertragungsstopp auszusprechen, wie in Steglitz – Zehlendorf, erklärt das BA,
dass darüber vor einiger Zeit diskutiert wurde, derzeit sei aber eine
Entscheidung nicht notwendig, da keine Übertragungsanträge vorlägen. |
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