Auszug - Aktuelles zum Eigenbetrieb  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.05.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Das Bezirksamt teilt mit, dass die Satzung für Eigenbetriebe nunmehr vorläge

Das Bezirksamt teilt mit, dass die Satzung für Eigenbetriebe nunmehr vorläge. 

Aus der Satzung ergäben sich die Problemstellungen der  Zuständigkeiten, des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Finanzrisikos.

Die Lösung zwischen Tempelhof - Schöneberg  und  Steglitz – Zehlendorf ist so angesetzt, dass jeweils einem  Bezirk die Trägerschaft und dem anderen der Verwaltungsratsvorsitz zugeordnet wird.

Die Tätigkeitsfelder beider Positionen werden erläutert.

Das Finanzrisiko hat nach der Satzung der zuständige Bezirk zu tragen.

Um dies ausgleichend zu regeln, wird  eine Verwaltungsvereinbarung notwendig werden.

Dafür wird eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt werden.

Nach Einschätzung des BA´s kann der Kostenrahmen mit 91% funktionieren, hauptsächlich durch einen  schlanken Verwaltungsüberbau. Auch dafür gäbe es eine Vorlage.

Demnach sind 78% aus Kostensätzen und 13% aus Elternbeiträgen zu generieren.

Der Erzieherinnenschlüssel bleibt wie bisher erhalten. Einsparungspotentiale werden bei Köchinnen, Hausmeistern und bei der Wäscherei gesehen.

Die Frage des Kontrahierungszwangs ist bisher noch nicht abschließend geklärt.

Folgende Punkte wurden  bisher noch nicht  festgelegt, stehen aber in der Diskussion:

Erhalt der Eigenküchen,

Übernahmefreistellung von Reinigungs-, Küchen-, und Hausmeisterpersonal

Ausleihmöglichkeit von Verwaltungsbeamten. (Erziehungspersonal wäre ausgeschlossen)

Verfahrensweise mit evtl. Personalüberhängen ( nur technische und aus der Verwaltung)

Weiter sei bisher ungeregelt, wie der Eigenbetrieb 1.1.2006 starten soll.  Hier insbesondere das Problem der Bestellung der Geschäftsführung, die notwendiger Weise vor der Betriebsaufnahmen notwendig wäre.

Das Kapital des Betriebs soll aus  organisatorischem und wirtschaftlichem Sondervermögen zusammengefaßt werden. Die Bilanzierung wird wie bei großen Kapitalgesellschaften erfolgen. Das Stammkapital wird 25.000,- € betragen und durch Immobilienvermögen dargestellt werden.

Ein Kassenkreditrahmen soll die Zahlungsfähigkeit garantieren.

Ein Wirtschaftsplan wird die Investitions- und Finanzbedingungen zeigen.

Eine neue Software (ISBJ) wird benötigt.

Der Verwaltungsbereich ist mit 91% und der Erziehungskörper mit 100% zu finanzieren. Die sich daraus ergebenden Risiken werden landesseitig getragen, allerdings gibt es dazu noch keine schriftliche Zusage. Eine Abfederung soll nach den IST – Zahlen durchgeführt werden.

Einen Überhang beim Erziehungspersonal gäbe es derzeit nicht.

Wenn mehr Erziehungspersonal  benötigt würde, als vorhanden, müßte es aus dem Pool angefordert werden. Es würden höchstens nach § 8 der Satzung befristete Einstellungen  denkbar sein.

Es wird die Frage nach der Position  des Bezirks Steglitz – Zehlendorf  in der Eigenbetriebsfrage gestellt.

Das BA erläutert, dass es von beiden Bezirken eine Beschlußvorlage geben wird, der die Zuständigkeit dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg  und den Verwaltungsratsvorsitz dem Bezirk Steglitz – Zehlendorf zuordnet.

Es soll die Vereinbarung über den Risikoausgleich zwischen beiden Bezirken  geschlossen werden. Darüber hinaus  warte man auf die schriftliche Bestätigung der Abfederung von SenFin.

Diese Vereinbarung wird dann den BVV´s vorgelegt.

Zu der Frage, ob KiTas auch nach Einbringen in einen Eigenbetrieb weiterhin an freie Träger übertragen werden könnten, bestätigt das BA nochmals ausdrücklich, dass dies auch nach Betriebsaufnahme des Eigenbetriebs möglich sein wird.  Es stünde  zwar nicht explizit im Gesetz , aber da die weitere Übertragungsfähigkeit dort nicht ausgeschlossen sei, ist das BA  übereinstimmend der Meinung, dass auch weiter übertragen werden könnte.

Es sei aber denkbar, dass das BA aus wirtschaftlichen Gründen weitere Übertragungen ablehnen wird.

Die Fraktion er Grünen/Bündnis 90 fühlt sich mit dieser Handhabung "hinter´s Licht geführt", weil diese Aussage auch bei einem zu großen Verwaltungsapparat als Begründung zu nicht weiterem Zulassen von Übertragungen an Freie Träger genutzt werden kann.

 

 

Die Fraktion der CDU trägt  vor,  welche  verbale Aussagen des BA´s  zur Zustimmung des  JHA  zur Gründung eines  Eigenbetriebs in Tempelhof - Schöneberg  geführt hatten und das diese nicht mehr mit der heutigen Bewertung des BA´s übereinstimmten.

Das BA kann sich beidem so nicht anschließen.

Es gibt zu bedenken, dass gesichert sein müssen, auch die Ausgaben bei sinkenden Einnahmen gesenkt werden können. Darüber hinaus ist noch vom Land zu klären, ob insgesamt der Bestand an öffentlich geführten KiTas unter die geforderte Größe von insgesamt 28.700 abfallen darf.

Es wird nach der Flexibilität des Inhalts der Verwaltungsvereinbarung gefragt. Das BA teilt mit, das die Vereinbarung als flexible zu bezeichnen sei.

Es   wird auch  eine Eröffnungsbilanz  mit Inventarisierung geben.

Weiter wird mitgeteilt, dass bei weiter absinkenden Kinderanmeldungen in öffentlich betriebenen KiTas das Finanzrisiko beim Bezirk verbleibt und dieser dann  mit der entstandenen Situation fertig werden muß.

Das BA teilt mit, dass ab 1.1.2006 im Bezirkshaushalt für  die Freien Träger nur noch zwei Titel vorhalten wird: Ausgaben an freie Träger und Einnahmen von Eltern.

Es kündigt an, dass alle bisher noch ungeklärten Fragen bis zur Sommerpause geklärt sein werden.

Auf die Frage, ob in Tempelhof - Schöneberg  auch daran gedacht werden könnte, einen Übertragungsstopp auszusprechen, wie in Steglitz – Zehlendorf, erklärt das BA, dass darüber vor einiger Zeit diskutiert wurde, derzeit sei aber eine Entscheidung nicht notwendig, da keine Übertragungsanträge vorlägen.

 

 
 

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