Auszug - Frauen in Krisen nicht alleine lassen  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen, Queer und Inklusion - Die Sitzung findet Online statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel, Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 19.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
2002/XX Frauen in Krisen nicht alleine lassen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
Verfasser:Frau Lipper, DagmarFrede, Reinhard
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Frau Birgit Münchow ist Fachreferentin bei der Arbeiterwohlfahrt. Sie ist für den Bereich Frauen und Gleichstellung zuständig. Sie war bis zum letzten Jahr in der Wohnungsnotfallhilfe mit dem Schwerpunkt Frauen tätig. Es werden zuallererst die Begriffe „wohnungslos, „obdachlos und „Von Wohnungslosigkeit bedroht“ definiert. Danach werden die verschiedenen Institutionen und Einrichtungen vorgestellt, welche für Bedürftige angeboten werden. Darunter gibt es Notschlafstellen, Kältehilfe und Obdachloseneinrichtungen/ ASOG (Allgemeines Sicherheits- u. Ordnungsgesetz). Ebenfalls erklärt sie welche Zielgruppe bei dem betreuten Wohnen angesprochen werden soll, was man mit betreutem Wohnen erreichen will und wie das ganze umgesetzt wird. Zu guter Letzt gibt es Begriffsdefinitionen aus der Flüchtlingshilfe. Darunter sind Erstaufnahmeeinrichtungen, Notaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte.

Danach werden Forderungen des Beirates „Wohnungs- und Obdachlosigkeit von Frauen“ der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin Stadt der Frauen e.V. vorgestellt. Das Dokument dazu wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

BV Harling fragt, warum der Anteil der Verbände an den ASOG-Einrichtungen so gering ist. BV Lipper will wissen, ob sich der Frauenanteil bei Obdachlosen in den letzten Jahren verändert hat.

Frau Münchow antwortet, dass es an einem Immobilienproblem liegt. Es gibt wenig Eigenbestand. Wenn es Immobilien im Eigenbestand gibt, sind diese sehr kostenintensiv. Es wird noch beantwortet, dass der Frauenanteil schon immer so hoch war. Dieser liegt meist ca. bei 15% aller Besucher. Ein weiteres Problem ist, dass obdachlose Frauen fast unsichtbar sind, weil diese sich meist verdeckt halten wollen.

BV Wissel möchte wissen, wie hoch der Anteil von Ausländern bei Obdachlosen ist. Ebenfalls fragt sie, ob im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Obdachloseneinheit fehlt. BV Kasper fragt, wie viel man tun könne und was der Spielraum im Bezirk sei.

Es wird beantwortet, dass der Anteil der Migranten ist sehr nennenswert, da dieser bei 50% liegt. Die Einrichtungen sind nicht nur in Tempelhof-Schöneberg, sondern berlinweit. Man müsse mehr Prävention betreiben.

BV Lipper fragt, ob es eine Folgekostenabschätzung gibt und ob es für den Bezirk günstiger sei, mehr Prävention zu betreiben.

Frau Münchow meint, dass es dazu noch wenige Statistiken gibt. Es gibt vom Europäischen Institut für Gleichstellung eine Zusammenrechnung, die die Kosten wegen Gewalt gegen Frauen in Europa auf rund 289 Milliarden Euro schätzten. Damit sind beispielsweise die Strafverfahren oder die Kinderunterbringung gemeint.

BV Pschollkowski ist der Meinung, dass der Antrag auf Landesebene gehört. Er sei ebenfalls zu schwammig ausgedrückt, da sich dieser mit zwei verschiedenen Themen beschäftigt. BV Neumann ist ebenfalls der Meinung. Sie bringt ein, dass man vielleicht die Einzelmaßnahmen des Antrags streicht. BV Lipper nimmt den Vorschlag der SPD an, sodass in der geänderten Form die Spiegelstriche rausgenommen werden. BV Pschollkowski weist nochmal darauf hin, dass solch ein Antrag, der dieses Thema behandelt schon an den Senat adressiert wurde. Der Änderungsantrag würde auch nicht viel mehr bringen, da das Thema, an das der Antrag adressiert war, nicht mehr das gleiche ist.

Danach wird die geänderte Form des Antrags vorgelesen und darüber abgestimmt. Über den Antrag wird mehrheitlich abgestimmt und in folgender Form beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sicherzustellen, dass Frauen (insbesondere mit Kindern) im Bezirk schnelle Hilfe finden, wenn sie in eine Krise geraten und drohen wohnungslos zu werden. Ggf. möge der Bezirk sich an den geeigneten übergeordneten Stellen für eine Lösung einsetzten.“

 
 

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