Auszug - Verschiedenes  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
 
Beschluss


BV Seltz eröffnet das Thema Projekt Pallasstraße 24-26 ehemaliges AOK-Gelände / „Am Winterfeldt“. Zunächst beschreibt BV Seltz die Situation, wie sie sich ihm darstellt: Die Senatsverwaltung verfolgt den Vorgang aktuell nicht, weil sie auf ein Signal aus dem Bezirk wartet, das Bezirksamt wartet auf ein Signal aus der BVV, die BVV wartet auf ein Signal aus dem Ausschuss.

 

Nach einigen Feststellungen und Vorschlägen von BV Olschewski, BV Dr. Scherzinger, BV Kühne, BD Voss und BV Seltz berichtet BzStR Oltmann folgendes:

 

Der Bauherr hat in gewissem Rahmen Baurecht, ein Bebauungsplanverfahren wurde ihm von Seiten des Bezirks vorgeschlagen, dies hat er abgelehnt. Im Rahmen des bestehenden Baurechtes, des Baunutzungsplans konnte der Bezirk sich eine Befreiung vorstellen von maximal 17.000 m² Bruttogeschossfläche, für diese Fläche wurde auch ein rechtlich bindender Bauvorentscheid im Jahr 2019 ausgegeben und ihm eine Genehmigung für ein Bauvorhaben mit dieser Fläche in Aussicht gestellt. Es wurde kein rechtliches Erfordernis für ein Bebauungsplanverfahren gesehen, da die geplante Bebauung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung, dem Wohnungsbau genutzt werden soll. Die Entscheidung, die an dieser Stelle von der BVV zu treffen ist, ist ob der Bezirk am Baunutzungsplan von 1960 festhalten will oder nicht.

 

Es wird festgestellt, dass der Bezirk an dieser Stelle in diesem Verfahren nichts unternehmen kann, das letzte Wort hat nun die Senatsverwaltung.

 

 

Zur Gestaltung der nächsten Tagesordnung werden die Themenkomplexe B-Plan 7-29 und B-Plan 7-93 festgelegt.

Vorschläge zum „Campus der Genrationen“ und City West werden vorgemerkt für die Sitzung(en) nach der Sommerpause.

 

BV Lipper fragt nach dem Stand des angeblich eingerichten Bauantrags zum Haus Ansbacher Straße 35. Ferner berichtet Sie, es sind Eigentümer des Hauses Barbarossatraße 7 an sie herangetreten, die in diesem Haus gerne einen Aufzug anbauen möchten mit der Bitte um Hilfe, da der Milieuschutz es hier nicht zulässt, einen Aufzug einzubauen. Sie berichtet, dass der Nichteinbau eines Aufzuges in diesem Haus dazu führennnte, dass ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen aus den oberen Etagen des Hauses ausziehen müssten, da sie diese kaum noch problemlos erreichen können.

 

BzStR Oltmann beantwortet BV Lippers erste Frage damit, dass das Bezirksamt hierzu noch keine Erkenntnisse hat. Zu ihrer zweiten Frage führt er aus, dass dies ein häufiges Problem dieser Tage sei, dieser öffentliche Ausschuss sei aber nicht der Ort, Einzelfälle zu besprechen. Er berichtet allgemein, dass im Milieuschutz übertriebene bauliche Standards bei der Beantragung grundsätzlich verweigert werden. Zum einen geschieht dies um zu verhindern, dass die durch Modernisierungen entstandenen Kosten auf die Mieter umgelegt werden und diese die dadurch gestiegenen Mieten nicht mehr zahlen können. Zum anderen gehen solche Umbaumaßnahmen oft mit wohnwerterhöhenden Merkmalen einher, die ebenfalls zur Erhöhung der Mieten genutzt werden. Zum Dritten ziehen gerade Aufzugseinbauten steigende Nebenkosten nach sich. Er warnt davor, dass eine Einzelfallentscheidung zum Vorbild für andere Entscheidungen werden könnte, die wiederum zur Aufwertung in anderen Milieuschutzgebieten führen könnten. Er betont, gäbe es eine mieterfreundlichere Gesetzgebung auf Bundesebene, müsste der Bezirk sich an solchen Stellen nicht gegen barrierefreie Hausumbauten stellen um den Milieuschutz zu sichern.

 

Die nächste Sitzung wird am 9. Juni 2021 stattfinden.

 
 

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