Auszug - Errichtung eines Schulneubaus im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Amtshilfe durch die HOWOGE  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
2207/XX Errichtung eines Schulneubaus im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Amtshilfe durch die HOWOGE
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHauptausschuss
  Rauchfuß, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Der Vorsitzende begrüßt den BzStR Herrn Schworck zur Diskussion um die Drucksache 2207/XX. Die Drucksache 2109/XX wird durch diese ersetzt.

BV Rauchfuß berichtet, dass der mitberatende Schulausschuss der Drucksache bereits zugestimmt hat, mit der Änderung, dass in der ersten Zeile der Schultyp ergänzt wird und es dann lautet „ISS-Schulneubaus“ anstelle von „Schulneubaus“.

 

Er übergibt das Wort an den Bezirksstadtrat.

BzStR Schworck berichtet einleitend aus den Beratungen des Schulausschusses. Der Schulneubau wird durch den gewachsenen Bedarf notwendig. Durch das Programm des Landes Berlin wird dieser ermöglicht. Der Bau wird den Bezirkshaushalt nicht belasten. Die Bedingungen dafür, lassen sich auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung nachlesen.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Redeliste.

 

BV Sielaff teilt mit, dass in der CDU-Fraktion noch Unklarheiten über die Kosten existieren. Darüber hinaus fragt er, was mit leerstehenden Räumen passiert und wie es mit der Aufstockung nach der Prognose 25/26 aussieht. Durch die Unklarheiten wird die CDU-Fraktion die Drucksache ablehnen.

 

BV Höppner weist auf die Dringlichkeit des Neubaus hin und bedankt sich bei der Abteilung von BzStR Schworck für die schnelle Vorlage. Sie sieht die Debatte über leere Räume als nicht zielführend.

 

BV Penk fragt zur Erstausstattung der Schule, wer finanziert diese.

 

BV Wissel fragt nach einer gymnasialen Oberstufe an der Schule und ob diese noch später hinzugefügt werden könne. Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Thematik der Erbpacht und den Mietzins.

 

BV Seltz gibt zu bedenken, dass die Frage der Schulneubauten eine Zukunftsfrage ist und das man vorsichtig sein sollte mit einer pauschalen bzw. vorzeitigen Ablehnung. Wer trotz des erkennbaren Bedarfs heute einen Schulneubau ablehne, werde dafür unabhängig von künftigen Konstellationen in Bezirksamt oder Senat einstehen müssen. Daher wirbt er für Zustimmung zur Vorlage.

 

BzStR Schworck geht auf die Fragen ein und wirbt ebenfalls für Zustimmung. Die Regeln für den Bau, die Kosten etc. sind auf der Website klar dargestellt, daher kann er sich Unklarheiten nicht erklären. Die Dauer der Erbbaupacht bzw. die Höhe der Miete lässt sich erst nach der Kalkulation der Baukosten feststellen. Zur SEK II antwortet er, dass eine Aufnahme theoretisch möglich sei, aber praktisch nicht umsetzbar ist. Die Vorgaben geben eine weitere SEK II nicht her. Daher nicht vorgesehen.

Die Erstausstattung wird aus einem Sondertopf des Senats finanziert.

Der Bedarf für den Neubau und die Maßnahmen für die Schaffung der Schulplätze sind anerkannt worden. Warum dies einen Neubau nicht rechtfertigen soll, kann er nicht erkennen. Der Bedarf ist da und wächst. Ein zukünftiger Leerstand ist nicht erkennbar.

 

BV Sielaff merkt an, dass die CDU nicht den Neubau ablehnt, sondern das Konstrukt rund um diesen. Und dass man sich die Prognosen zum Wachstum der Schülerschaft nicht erklären kann an diesem Schultyp.

 

BV Zander-Rade empfiehlt BV Sielaff, sich die Schulen im Bezirk ohne Oberstufe anzusehen und deren Akzeptanz, welche sehr hoch sei. Sie fragt den Bezirksstadtrat, wie die sehr genaue Schätzung der Kosten der Senatsverwaltung zustande kommt und ob diese Kalkulation für den Bezirkshaushalt gelte. Diese sei ja weit in die Zukunft gerichtet.

 

BzStR Schworck antwortet, dass die Einnahmen und Ausgaben sich die Waage halten, durch den Ausgleich aus dem Landeshaushalt. Es erfolgt keine Belastung für den Bezirk. Die genaue Kalkulation ist ein Wert der auf Pauschalen beruht. Das Risiko trägt das Land.

 

BzBmin Schöttler verweist darauf, dass der Neubau notwendig ist und das Programm ein Gewinn für den Bezirk darstellt.

 

BV Seltz gibt zur Kenntnis, dass auch der Ausgleich für die Nutzung und Sanierungen am Ende bei der Übergabe an den Bezirk geregelt sein. Das Risiko sei damit gering.

 

Der Vorsitzende geht zur Abstimmung über und lässt über die geänderte Fassung der Drucksache abstimmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Errichtung eines ISS-Schulneubaus und einer Doppelsporthalle an der Eisenacher Straße 53 im OT Mariendorf in Amtshilfe durch die HOWOGE und die künftige Nutzung durch den Bezirk.“

 

Ergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Damit ist der Vorlage zugestimmt.

Der Vorsitzende verabschiedet den BzStR und dankt ihm für seine Ausführungen.

 

 

 
 

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