Auszug - Leerstände Einzelhandelsflächen im Bezirk erfassen und handeln  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
2146/XX Leerstände Einzelhandelsflächen im Bezirk erfassen und handeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPAusschuss für Wirtschaft
  Kliem, Hagen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor.

 

BV Lipper begründet kurz den Ursprungsantrag und weist darauf hin, es sei nicht ihre Intention, damit einen gewaltigen Bürokratieapparat zu schaffen, schnelles Handeln sei für sie im Vordergrund.

 

BD Voss begrüßt diesen Antrag der Fraktion der FDP. Sie sieht jedoch noch Erweiterungspotential und begründet den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

 

BV von Boxberg fragt hierzu das Bezirksamt, wie hoch der Aufwand hierfür sei.

 

BzStR Oltmann antwortet, es gebe keinerlei freie Kapazität hierfür in den Abteilungen StadtBau und Wirtschaftsförderung. Es gibt in Berlin das sogenannte GeFIS, das Gewerbeinformationssystem, dieses ist jedoch nur dazu dienlich, Potentialflächen für die Zukunft auszuweisen, ein gewerbliches Leerstandsregister existiert nicht im Land Berlin. Er weist darauf hin, dass für den Aufbau eines solchen Registers bei Gewerbemietverträgen eine Vielzahl an Eigentümern anzuschreiben wären, ein Aufwand, der weder in der Erfassung noch in der weiteren Bearbeitung leistbar wäre. Eine Bürgerpartizipation würde diesen Rahmen zu guter Letzt vollkommen sprengen. Das Stadtentwicklungsamt berichtete, die Gruppe 3, die Regionale Entwicklungsplanung und die Gruppe 4, Strategische Flächenmanagement werden künftig weitere Aufgaben übernehmen, diese richten ihr Augenmerk auf die soziale Infrastruktur und einzelne Schlüsselgrundstücke, jedoch nicht die Erfassung kompletter Straßen oder Kieze.

 

BV Franck hält den Änderungsantrag für nicht tragbar, er grenze in seinen Augen bereits an Planwirtschaft. Er fände es gut, eine Art Gewerbeflächenkataster zu schaffen, trotz des erhöhten Aufwandes für die Verwaltung. Er führt an, dies könne auch nicht kurzfristig geschehen, sei am Ende aber ein richtiger Weg.

 

BV Olschewski hält beide Anträge für nicht realisierbar. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Gewerbeflächen zu vermitteln, die zusätzliche Arbeit für das Bezirksamt sieht er daher als unnötig an.

 

BV Rauchfuß schließt sich er Aussage von BV Olschewski an und bescheinigt den Anträgen, sie seien nicht zielführend. Zur Bürgerbeiteiligung verweist er auf die bereits bestehenden Instrumente, wie die Bürger*innenräte und die OE SPK im Bezirksamt.

 

BV Dr. Scherzinger fordert, der Bezirk müsse besser mit Leerstand von Immobilien umgehen. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, eventuell durch Abrufung von Fördermitteln, Nutzung von „Open-Source“-Konzepten. Die Sache ihrem Verlauf selbst zu überlassen, hält sie für fahrlässig.

 

BV Seltz bescheinigt dem Änderungsantrag, die Aufgaben des Landes Berlin missverstanden zu haben, der Bezirk sei hier überhaupt nicht zuständig, er hält das ganze Unterfangen aus dem Bezirk heraus für von vornherein fruchtlos. In Bezug auf die Vergabe einer Ladenfläche der Gewobag an das Waffengeschäft auf der Potsdamer Straße gibt er zu bedenken, dass hier gegenüber der Gewobag angegebene Nutzungszweck nicht eindeutig erkennbar war. Die Verantwortung hier ge bei der Gewobag, nicht  beim Bezirk.

 

BV Penk sagt dazu, das Anliegen des Beschlusses der Drucksache Nr. 1915/XX „Runder Tisch für den Einzelhandel und die Restaurants im Bezirk“ sei ein wichtigeres Thema für den Bereich Wirtschaftsförderung, da nach diesem zunächst einmal die Rettung des bestehenden Einzelhandels bewirkt werden soll.

 

BzStR Oltmann dem Bezirksamt stehen dem Bereich Wirtschaftsförderung 7-8 Mitarbeiter für die Bereiche Netzwerkarbeit und Unternehmensberatung zur Verfügung, deren Aufgabenbereich sei es nicht, ein Gewerbeflächenkataster oder ähnliches zu erstellen. Dem Stadtentwicklungsamt stehen Städtebauförderprogramme zur Verfügung, dieses habe bereits das Förderprogramm „Lebendiges Zentrum und Quartier Bahnhofstraße Lichtenrade“ geschaffen, dies sei aber keine Alleinleistung des Bezirks gewesen, es wurde vom Bezirk bei Sen StadtWohn beantragt. Er betont erneut, es gebe keine Kapazitäten für die Erfüllung dieses Antrags. Abschließend gibt er zu bedenken, dass der Leerstand von Gewerbeflächen im Gegensatz zu Wohnflächen per Gesetz nicht meldungspflichtig ist.

 

BV Kühne meint, die bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepte, die auch eine Bestandserfassung beinhalten, seien als Instrument hier vollkommen ausreichend. Er gibt weiterhin zu bedenken, alles was die städtischen Wohnungsbaugesellschaften betrifft, ist auf Landesebene zu beraten.

 

BV Baethke führt aus, dass der erhöhte Leerstand Folge der Corona-Politik der Regierung sei. Er bestätigt, es gibt keine Meldepflicht, eine Plattform zur Meldung solle seiner Meinung nach aber geschaffen werden als Informationsinstrument für Interessierte. Er weist ferner darauf hin, dass die Vertragsfreiheit durch den Änderungsantrag beeinträchtigt werde.

 

BV Lipper führt aus, dass die laufenden Maßnahmen nur lang- oder mittelfristig wirksam seien, es sei ein schnelles Handeln gefordert, um einer Verödung der Straßen zu vermeiden. Beschleunigt durch die Corona-Pandemie sei der Handlungsbedarf noch akuter geworden. Sie distanziert sich vom Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

 

BV Kühne berichtet, die aktuelle Situation im Einzelhandel sei Ergebnis der Entwicklung der letzten 40 Jahre, die Corona-Pandemie sei nicht die Ursache dafür, lediglich ein Beschleuniger.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke wird mehrheitlich abgelehnt.
Stimmen:
Zustimmung: 2   Ablehnung: 17   Enthaltungen: 0

 

Der Ursprungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.


Stimmen:
Zustimmung: 3   Ablehnung: 14   Enthaltungen: 2

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er im Ausschuss keine Mehrheit erhalten hat.

 
 

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