Auszug - Auswirkungen der Corona -Pandemie auf den Sport
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Sporthallen im Bezirk sind weiterhin geschlossen für die Nutzung durch Sportvereine, einzig der Schulsport darf aktuell in ihnen erfolgen. BzStR Schworck äußert sein Unverständnis über die Beschlüsse der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Sen InnDS), warum Schulsport mit Teststrategie weiter betrieben werden dürfe, Vereinssport mit gleichen Schutzmaßnahmen jedoch nicht. Bei den Außenanlagen im Fußball stellt sich die Lage anders dar, hier dürfen maximal vier Gruppen zu je fünf Kindern bis 13 Jahren auf einem Halbfeld trainieren dürfen, die Belegung von Seitenflächen ist ebenfalls dafür möglich. BzStR Schworck geht nicht davon aus, dass sich diese Regelungen bis zu den Sommerferien ändern werden, er macht jedoch Hoffnung auf sinkende Inzidenzen in der unmittelbaren Zukunft, was weitere Lockerungen der Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit sich ziehen würde. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |