Auszug - Vorbereitung des Abschlussberichts  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Vorsitzende sagt zu, für die nächste Sitzung den Entwurf für eine Beschlussfassung vorzulegen

Der Vorsitzende sagt zu, für die nächste Sitzung den Entwurf für eine Beschlussfassung vorzubereiten.

Herr Erichson hat, wie in der letzten Sitzung zugesagt, eine Aufstellung aller fusionsbedingten Mehrausgaben für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 erarbeitet.

Als Ergebnis führt Herr Erichson aus, dass die allgemeinen fusionsbedingten Mehrausgaben keiner Erwähnung im Abschlussbericht bedürfen.

Der Vorsitzende schlägt vor, dies als positive Bemerkung hervorzuheben.

Bedeutend anders sieht dies nach Aussage von Herrn Erichson im EDV Bereich aus. Die Mehrausgaben belaufen sich fast auf 1 Million DM für das Jahr 2001 und für das 2002 immerhin noch auf ½ Million DM. Mit diesen Zahlen sieht der Ausschuss das Etatrecht der BVV deutlich berührt. Über Mehrausgaben in einer solchen Höhe hätte der Hauptausschuss im Vorfeld informiert werden müssen.

Diese Mehrausgaben haben nach Ansicht der Ausschussmitglieder ein solches Maß erreicht, dass es einer Erwähnung im Abschlussbericht bedarf.

 

Es folget ein Textvorschlag von Herrn Behnke:

Der Ausschuss hat bei der Prüfung von zweckgebundenen Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben ( Spenden u.ä. ) festgestellt, dass eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen in allen Bereichen der Bezirksverwaltung nur noch durch die Einwerbung von Sponsoren möglich gewesen ist.

Er empfiehlt dem Bezirksamt, offensiver als bisher, um Sponsoren gezielt für die einzelnen Maßnahmen zu werben. Dabei sollte auch auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung Dritter hingewiesen werden.

Grundsätzlich sind drei Arten der Beteiligung Dritter denkbar. Neben dem bisher weitgehend bekannten Weg der direkten Geldspende an das Bezirksamt ist auch die Möglichkeit einer Sachspende gegeben. Für diese beiden Arten der Zuwendung kann das Bezirksamt auf Antrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht durch die Einschaltung eines Förder- oder Trägervereins einer Einrichtung. Auch dieser Einrichtung können Sach- oder Geldspenden gewährt werden. Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist hier jedoch nur durch den Förder- oder Trägerverein möglich, soweit dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaftssteuern anerkannt worden ist.”

 

 
 

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