Auszug - Vorbereitung des Abschlussberichts
Der Vorsitzende sagt zu, für die
nächste Sitzung den Entwurf für eine Beschlussfassung vorzubereiten. Herr Erichson hat, wie in der letzten
Sitzung zugesagt, eine Aufstellung aller fusionsbedingten Mehrausgaben für die
Haushaltsjahre 2001 und 2002 erarbeitet. Als Ergebnis führt Herr Erichson aus,
dass die allgemeinen fusionsbedingten Mehrausgaben keiner Erwähnung im
Abschlussbericht bedürfen. Der Vorsitzende schlägt vor, dies als
positive Bemerkung hervorzuheben. Bedeutend anders sieht dies nach
Aussage von Herrn Erichson im EDV Bereich aus. Die Mehrausgaben belaufen sich
fast auf 1 Million DM für das Jahr 2001 und für das 2002 immerhin noch auf ½
Million DM. Mit diesen Zahlen sieht der Ausschuss das Etatrecht der BVV
deutlich berührt. Über Mehrausgaben in einer solchen Höhe hätte der
Hauptausschuss im Vorfeld informiert werden müssen. Diese Mehrausgaben haben nach Ansicht
der Ausschussmitglieder ein solches Maß erreicht, dass es einer Erwähnung im
Abschlussbericht bedarf. Es folget ein Textvorschlag von Herrn
Behnke: Der Ausschuss hat bei der
Prüfung von zweckgebundenen Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben (
Spenden u.ä. ) festgestellt, dass eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen in
allen Bereichen der Bezirksverwaltung nur noch durch die Einwerbung von
Sponsoren möglich gewesen ist. Er
empfiehlt dem Bezirksamt, offensiver als bisher, um Sponsoren gezielt für die
einzelnen Maßnahmen zu werben. Dabei sollte auch auf die unterschiedlichen
Möglichkeiten der Beteiligung Dritter hingewiesen werden. Grundsätzlich
sind drei Arten der Beteiligung Dritter denkbar. Neben dem bisher weitgehend
bekannten Weg der direkten Geldspende an das Bezirksamt ist auch die
Möglichkeit einer Sachspende gegeben. Für diese beiden Arten der Zuwendung kann
das Bezirksamt auf Antrag eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt
ausstellen. Eine
weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht durch die Einschaltung eines
Förder- oder Trägervereins einer Einrichtung. Auch dieser Einrichtung können
Sach- oder Geldspenden gewährt werden. Die Ausstellung einer
Spendenbescheinigung ist hier jedoch nur durch den Förder- oder Trägerverein
möglich, soweit dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaftssteuern
anerkannt worden ist.” |
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