Auszug - Schulhöfe und Sportplätze für Kinder und Jugendliche öffnen  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Asschusses für Sport
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 12.04.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
1285/XVII Schulhöfe und Sportplätze für Kinder und Jugendliche öffnen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Weingartner begründet für seine Fraktion den Antrag

BV Weingartner begründet für seine Fraktion den Antrag.

Herr Getschmann - SchulALtg. – berichtet dazu, dass ab 01.08.05 eine etwas andere Situation auf den Schulhöfen sein wird als bisher. Es wurde auf der Sitzung der Spielplatzkommission am 22.02.05 darauf hingewiesen, dass von den 37 Grundschulstandorten 36 Standorte für die offene und gebundene Ganztagsgrundschule benötigt werden, das heißt, die Schulen und ihre Flächen sind von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends für den Schulbetrieb geöffnet. Es wird die Praxis zeigen, ob außer dem Schulbetrieb noch weitere Schüler der Schulen die auf den Schulhof kommen mitbetreut werden können und ob auch Schulfremde während des Schulbetriebes den Schulhof mit nutzen können – letzteres wird allerdings von Herrn Getschmann ausgeschlossen. Für die Oberschulen besteht eine unveränderte Situation. Er nennt den Musterfall Bergius-Realschule und die dortige Nutzung der Sportfläche. Ein derart zentraler Sportplatz - mitten im Wohnraum - müsste dann vom Schulamt geöffnet werden. Die Gewährleistung der Öffnungszeiten, für die Zeiten wo keine Hausmeister zur Verfügung stehen, ist nicht zu erbringen; auch ist kein zusätzliches Personal über MAE zu gewinnen. Fakt ist, dass, wenn eine Fläche geöffnet und zur Verfügung gestellt wird, das Schulamt die Verkehrssicherungspflicht hat.

 

Nach erfolgter Aussprache wird der Antrag mehrheitlich beschlossen. Es ergeht eine Mitteilung an den federführenden Ausschuss für Schule.

 
 

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