Auszug - Schulhöfe und Sportplätze für Kinder und Jugendliche öffnen
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BV Weingartner begründet für seine
Fraktion den Antrag. Herr Getschmann - SchulALtg. –
berichtet dazu, dass ab 01.08.05 eine etwas andere Situation auf den Schulhöfen
sein wird als bisher. Es wurde auf der Sitzung der Spielplatzkommission am
22.02.05 darauf hingewiesen, dass von den 37 Grundschulstandorten 36 Standorte
für die offene und gebundene Ganztagsgrundschule benötigt werden, das heißt,
die Schulen und ihre Flächen sind von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends für den
Schulbetrieb geöffnet. Es wird die Praxis zeigen, ob außer dem Schulbetrieb
noch weitere Schüler der Schulen die auf den Schulhof kommen mitbetreut werden
können und ob auch Schulfremde während des Schulbetriebes den Schulhof mit
nutzen können – letzteres wird allerdings von Herrn Getschmann
ausgeschlossen. Für die Oberschulen besteht eine unveränderte Situation. Er
nennt den Musterfall Bergius-Realschule und die dortige Nutzung der Sportfläche.
Ein derart zentraler Sportplatz - mitten im Wohnraum - müsste dann vom Schulamt
geöffnet werden. Die Gewährleistung der Öffnungszeiten, für die Zeiten wo keine
Hausmeister zur Verfügung stehen, ist nicht zu erbringen; auch ist kein
zusätzliches Personal über MAE zu gewinnen. Fakt ist, dass, wenn eine Fläche
geöffnet und zur Verfügung gestellt wird, das Schulamt die
Verkehrssicherungspflicht hat. Nach erfolgter Aussprache wird der
Antrag mehrheitlich beschlossen. Es ergeht eine Mitteilung an den
federführenden Ausschuss für Schule. |
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